Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

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Archiv | Verbotenes Formaldehyd in neuartigen Haarglättungsmitteln

Verbotenes Formaldehyd in neuartigen Haarglättungsmitteln

16. November 2010 | Deklaration von Inhaltsstoffen, Haarpflege, Haarstyling, Kosmetik-Sicherheit

Haarglättungsmittel, die Formaldehyd enthalten, sind entsprechend der Europäischen Kosmetikrichtlinie verboten. Dennoch werden Produkte zur intensiven Haarglättung, mit hohen Konzentrationen an Formaldehyd oder Methylenglycol, via Internet als Neuheit angeboten. Auch in einigen Friseursalons kommen diese Präparate zum Einsatz, so die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in Baden-Württemberg.

Die gesundheitsschädlichen Produkte mit hochkonzentriertem Formaldehyd stammen nach Information der Überwachungsbehörden aus den USA und Brasilien. Auf den „neuartigen“ Haarglättungseffekt wird mit Bezeichnungen wie „Brasilien“ oder „mit Keratin“ verwiesen. Von diesen Produkten geht ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko aus. Formaldehyd wird als krebserregend eingestuft. Bei der Inhalation kann es insbesondere Nasen- und Rachenraumkrebs verursachen. Darüber hinaus besteht bei den hier eingesetzten Konzentrationen die Gefahr von Reizungen an Haut, Atemwegen und Augen. Auch eine allergieauslösende Wirkung geht von Formaldehyd aus. Deshalb sollten sowohl Verbraucher als auch Friseure auf die Anwendung formaldehydhaltiger Produkte verzichten.

Quelle: Informationsdienst der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen sowie des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes (STUA) Aulendorf – Diagnostikzentrum.

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