Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

Wissen | Kosmetik-Sicherheit

Kosmetik-Sicherheit

Anforderungen an Kosmetikprodukte

Von besonders herausragender Bedeutung für den Verbraucher ist die Sicherheit der Produkte. Er möchte nur solche Produkte, die eine höchstmöglichste Sicherheit (Video) bieten.

Die Hersteller unternehmen große Anstrengungen, um die Sicherheit und Verträglichkeit ihrer Produkte zu gewährleisten. Für die Bewertung der Sicherheit eines kosmetischen Produktes spielen die unterschiedlichsten Kriterien, z. B. das allgemeine toxikologische Profil der einzelnen Bestandteile, ihr chemischer Aufbau, aber auch der Grad der Exposition, eine Rolle.. Auf diese Themen soll in den folgenden Abschnitten besonderes Augenmerk gelegt werden. Aber auch Fragen zur Verpackung und zur Minimierung des Allergierisikos sind von Interesse. Die wesentlichen Aspekte dieser Themen werden im Folgenden skizziert.

Sicherheitsanforderungen

Nach den Artikeln 3 und 4 der europäischen Kosmetik-Verordnung ist die so genannte „Verantwortliche Person“ (in der Regel der Hersteller bzw. der verantwortliche Vertreiber) für die von ihr in den Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel verantwortlich, nur gesundheitlich unbedenkliche Produkte auf den Markt zu bringen. Es besteht keine Zulassungspflicht. Für die Bewertung der Sicherheit eines kosmetischen Produktes spielen die unterschiedlichsten Kriterien eine Rolle. Dazu gehören das allgemeine toxikologische Profil der einzelnen Bestandteile, ihr chemischer Aufbau, aber auch der Grad der Exposition des Verwenders, also z.B. das Ausmaß des Hautkontakts oder die Dauer der Anwendung. Dabei wird zwischen der Rohstoffsicherheit und der Absicherung des kosmetischen Endproduktes unterschieden.

Einen aktuellen Blickpunkt zum Stellenwert der Schönheitspflege bei Verbrauchern und die Bedeutung der sicheren Anwendung bieten Interviews mit unabhängigen und anerkannten Experten im Video.

 

Anforderungen an die Herstellung

Der Gesetzgeber hat auch besondere Auflagen für die Herstellung kosmetischer Mittel vorgesehen. Sie müssen nach Kosmetik-GMP hergestellt werden. Der Begriff GMP steht für „Good Manufacturing Practice“ (Gute Herstellungspraxis) und kommt ursprünglich aus dem Arzneimittelbereich. Da sich allerdings die Anforderungen an kosmetische Mittel von denen an Arzneimittel unterscheiden, war es notwendig, für den Bereich der Kosmetika eigene Leitlinien zu erstellen. Diese berücksichtigen Anforderungen an das Personal, die Räumlichkeiten, die technische Ausrüstung, die Betriebshygiene, die Ausgangsmaterialien, Zwischenprodukte und unverpacktes Fertigprodukt, die Herstellung und Qualitätsprüfung. Zusammen mit einer umfangreichen Dokumentation wird durch die Einhaltung der Kosmetik-GMP sichergestellt, dass die Produkte den Verbraucher in einwandfreiem Zustand erreichen.

Die Verpackung von Körperpflegemitteln

Die Verpackung von Körperpflegemitteln dient hauptsächlich dem Schutz vor schädigenden äußeren Einflüssen, z. B. durch Staub, Bakterien, Feuchtigkeit, Licht oder Luftsauerstoff. Die Verpackung muss außerdem so beschaffen sein, dass die Ware problemlos vom Hersteller über den Handel bis zum Kunden gelangen kann. Darüber hinaus ermöglicht und erleichtert die Verpackung die Anwendung, z. B. durch praktische Dosierhilfen, und dient als Träger wichtiger Informationen zum Gebrauch und Umgang mit dem Produkt. Gemäß dem in der Verpackungsverordnung formulierten Ziel, den Verpackungsabfall zu minimieren, hat der Leitsatz „Vermeiden – Vermindern – Verwerten“ oberste Priorität. Wo immer möglich, wird eine Leichtverpackung angestrebt. Grenzen setzt lediglich die erforderliche Stabilität. Auf diese Weise konnten die Materialeinsatzgewichte in den letzten Jahren um bis zu 50 Prozent verringert werden. Auf Umkartons wird inzwischen weitgehend verzichtet. Refill-Systeme und insbesondere Konzentrate, die kleinere Behälter erfordern, sorgen für deutliche Einsparungen an Verpackungsmaterial. Der IKW erfasst regelmäßig den Verpackungsaufwand für die wichtigen Produktgruppen einschließlich Körperpflegemittel und Kosmetika. Die Anstrengungen der Hersteller haben dazu geführt, dass die Verpackungen von Körperpflegemitteln und Kosmetika heute nicht einmal mehr 1 Prozent vom Gesamtgewicht des Mülls eines Haushaltes ausmachen. Die Verpackung dient jedoch nicht nur dem Schutz eines Produktes, sondern ist Basis für den „kleinen Dialog“ des Herstellers mit dem Verbraucher: Auf ihr sind die Inhaltsstoffe verzeichnet und wichtige Warnhinweise oder Anwendungstipps aufgedruckt.

Die Verträglichkeit kosmetischer Mittel

Der Großteil des Körperpflegemittelangebots besteht aus Produkten zur Reinigung und Pflege von Gesicht, Haut, Haaren, und Zähnen sowie Sonnenschutzmitteln und dekorativen Kosmetika. Vieles davon kommt tagtäglich in engsten Kontakt mit Haut oder Schleimhaut, und das häufig über mehrere Jahre hinweg. Körperpflegemittel müssen daher bei voraussehbarer und bestimmungsgemäßer Anwendung sicher und verträglich, also unbedenklich sein. Die Unbedenklichkeit der kosmetischen Mittel wird von den Herstellern durch sorgfältige Rohstoffauswahl und eingehende Sicherheitsprüfungen garantiert. Die gesetzlichen Anforderungen an Körperpflegemittel bzw. deren Rohstoffe sind in den europäischen und den nationalen Bestimmungen niedergelegt. Die EU-Kosmetik-Verordnung enthält umfangreiche Regelungen über die Verwendung von Inhaltsstoffen und deren Einsatzbereich sowie auch die Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe.

Sicherheit ist das oberste Gebot

Für die Bewertung der Sicherheit eines kosmetischen Produktes spielen die unterschiedlichsten Kriterien, z. B. das allgemeine toxikologische Profil der einzelnen Bestandteile, ihr chemischer Aufbau, aber auch der Grad der Exposition, eine Rolle. Sinnvollerweise wird dabei zwischen der Rohstoffsicherheit und der Absicherung des kosmetischen Endproduktes unterschieden. Bei der Absicherung neuer Rohstoffe werden u. a. die Resorption sowie die Haut- und Schleimhautverträglichkeit geprüft. Zu klären ist ebenfalls, dass eine neue Substanz z. B. nicht krebsauslösend oder erbinformationsschädigend ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die untersuchten Rohstoffe pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs sind oder ob es sich um synthetisch hergestellte Stoffe handelt. Die Frage, in welchen unterschiedlichen Einsatzbereichen der Rohstoff später Anwendung finden soll, wird hier nicht berücksichtigt. Die Rohstoffhersteller führen auch die toxikologischen Grunduntersuchungen für die Belange des Arbeits- und Umweltschutzes durch. Da die Überprüfungen weitgehend auch die Anforderungen an die Sicherheit eines kosmetischen Rohstoffes abdecken, kann die Körperpflegemittelindustrie auf die Ergebnisse der chemikalienrechtlichen Untersuchungen zurückgreifen. Basierend auf den verfügbaren Daten wird eine Bewertung des Fertigproduktes unter Berücksichtigung der Anwendungsbedingungen durchgeführt.

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