Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

Haut | Hautgesundheit – proaktiv | Sonnenschutz – Bausteine

Sonnenschutz – Bausteine

Das leisten Sonnenschutzmittel

Das moderne Freizeitverhalten der letzten Jahrzehnte hat die UV-Exposition des Einzelnen zum Teil erheblich erhöht. Zudem hat sich – besonders in der südlichen Hemisphäre – die UV-B-Einstrahlung durch die Ausdünnung der Ozonschicht verstärkt. Die natürlichen Schutzmechanismen der Haut reichen heute nicht mehr aus, um unsere Haut bei dieser Mehrbelastung durch energiereiche Strahlung der Sonne gesund zu erhalten. Zusätzlicher Schutz ist dringend erforderlich. Das gilt ganz besonders, um gesundheitliche Risiken beim Sonnenbaden zu begrenzen.

Die wichtigste Regel heißt: direkte Sonneneinstrahlung auf der Haut möglichst meiden, also beispielsweise Schatten aufsuchen und / oder vor UV-Strahlung schützende Kleidung tragen. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollten sich in der Sonne nicht aus-, sondern anziehen und die Mittagssonne generell meiden.

Sonne zu meiden ist natürlich in der täglichen Praxis nur begrenzt möglich, da man sich gerade im Frühjahr und Sommer viel im Freien aufhält und die dortige Bewegung und Entspannung viel zur körperlichen und seelischen Gesundheit beitragen. Besonnte Partien des Körpers sollten dann mit Hilfe von Sonnenschutzmitteln geschützt werden. Dabei die Sonnenterrassen an Kopf und Füßen und auch die Schultern nicht vergessen. Und besonders wichtig: Sonnenschutzmittel großzügig verwenden. Als zusätzliche Schutzmaßnahme ist auch die Anwendung von Sonnenschutzmitteln unter der Kleidung sinnvoll. Beispielsweise unter UV-durchlässigen Textilien oder unter nasser Kleidung etwa beim Schnorcheln. Im letzteren Fall muss das Sonnenschutzmittel wasserfest sein. Bei starker Sonneneinstrahlung ist zum Schutz von Kopf und Nacken zusätzlich zu allen Sonnenschutzmitteln eine auch den Nacken schützende Kopfbedeckung empfehlenswert.

Der Lichtschutzfaktor

Mit Hilfe von Sonnenschutzmitteln (Sonnenmilch, -creme, -öl etc.) kann man den in die Haut eindringenden Teil der UV-Strahlung wirksam reduzieren. Auf diese Weise kann man auch über die Eigenschutzzeit der Haut hinaus in der Sonne bleiben, ohne gleich einen Sonnenbrand zu riskieren.

Sonnenschutzmittel sind kosmetische Mittel, für die der Gesetzgeber umfangreiche Regelungen getroffen hat. Sie betreffen sowohl die verwendeten UV-Filter als auch die Fertigprodukte. Aus diesem Grund sind Sonnenschutzmittel und die darin enthaltenen UV-Filter sicher und wirksam. Eine optimale Wirksamkeit wird jedoch nur erzielt, wenn das richtige – vor allem dem Hauttyp sowie der Dauer und der Intensität der zu erwartenden Sonnenbestrahlung angepasste – Produkt ausgewählt und dieses auch richtig angewendet wird.

Lichtschutzfaktor

Eine wichtige Rolle spielt dabei der Lichtschutzfaktor (LSF), der auf allen Produkten angegeben ist. Der Lichtschutzfaktor gibt die Wirksamkeit des Sonnenschutzproduktes an: Ein hoher LSF steht für eine hohe Schutzwirkung gegen UV-B-Strahlung, ein niedriger LSF für einen entsprechend geringeren Schutz. Der Lichtschutzfaktor erlaubt einen direkten Vergleich der Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln: Ein Produkt mit einem LSF von beispielsweise 30 weist eine doppelt so große Schutzwirkung auf wie ein Produkt mit einem LSF von 15.

Aber: Sonnenschutzmittel sind kein Freibrief für einen unbegrenzten Aufenthalt in der Sonne! Die Zeit, die man mit Sonnenschutzmitteln länger in der Sonne bleiben kann, sollte stets vorsichtig dosiert werden. Zu Beginn der Saison sollte man keinen LSF unter 15 wählen. In jedem Fall ist ein regelmäßiges Nachcremen wichtig, um die Schutzwirkung aufrecht zu erhalten, da sie durch Schwimmen, Schwitzen oder Abtrocknen der Haut verringert wird. Entscheidend ist außerdem, dass ausreichend Sonnenschutzmittel verwendet wird und gleichmäßig alle Körperpartien eingecremt werden.

Wichtig zu wissen ist auch: Nachcremen und wiederholtes Auftragen verlängern die Schutzwirkung nicht, sie wird so lediglich aufrechterhalten. Die Schutzwirkung eines Sonnenschutzmittels gilt nur einmal für jeden Tag. Und: Ganz besonders dick auftragen erhöht weder den Lichtschutzfaktor, noch lässt sich die Schutzzeit damit verlängern. Wird hingegen zu dünn aufgetragen, kann das Produkt nicht seine vollständige Wirkung entfalten.

Bestimmung des Lichtschutzfaktors: ISO-Norm 24444:2019

Die Wirksamkeit von Sonnenschutzprodukten wird unter streng standardisierten Bedingungen ermittelt. Der heute auf den Verpackungen von Sonnenschutzmitteln genannte Lichtschutzfaktor wird nach einer international einheitlichen Methode bestimmt. Sie wurde ursprünglich von Colipa (heute Cosmetics Europe), dem Dachverband der europäischen Körperpflegemittel-Industrie, entwickelt und 1994 erstmals veröffentlicht. In den Folgejahren wurde die Methode in Zusammenarbeit mit weiteren internationalen Kosmetikverbänden stetig weiterentwickelt. Diese Methode wiederum war Basis der im Jahre 2010 erstmals publizierten internationalen Norm ISO 24444 „Cosmetics – Sun protection test methods – In vivo determination of the sun protection factor (SPF)“, die auch heute noch den aktuellen Stand der Technik darstellt. Die Methode erlaubt eine zuverlässige Unterscheidung der Wirksamkeit verschiedener Sonnenschutzprodukte gegen Sonnenbrand.

Wichtige Information: Die Verpackungsangaben

Die Auswahl des richtigen Sonnenschutzmittels hängt im Wesentlichen vom individuellen Hauttyp sowie der Intensität und der zu erwartenden Dauer der Sonneneinstrahlung ab. Für den Verbraucher ist der Lichtschutzfaktor deshalb eine sehr wichtige Produktinformation. Er muss auf der Vorderseite des Produkts (Flasche, Tube, Dose) angegeben werden. Die einfache Regel gilt: Je höher der LSF, desto höher der Schutz vor Sonnenbrand.

Die Berechnung des Lichtschutzfaktors nach der oben erläuterten Norm ISO 24444:2019 basiert auf den Messergebnissen an mindestens zehn und maximal 20 Probanden. Da es sich um biologische Messungen handelt, sind Schwankungen nicht zu vermeiden. Als Basis für die Kennzeichnung wird der mittlere gemessene Lichtschutzfaktor gewählt und zu einer ganzen Zahl abgerundet. Als niedrigster Wert wurde ein LSF von 6 festgelegt, als Maximalwert 50+. Um die Übersichtlichkeit der angebotenen Produktpalette zu wahren, sollen einer EU-Empfehlung zufolge nur noch die in der unten stehenden Tabelle genannten LSF-Werte angegeben werden.

Noch leichter vergleichbar

Zusätzlich zum Lichtschutzfaktor werden seit einiger Zeit EU-weit auch so genannte Schutzklassen (Produktkategorien: Basis, mittel, hoch, sehr hoch) auf den Produkten angegeben. Durch Zusammenfassung der Lichtschutzfaktoren in vier Schutzklassen (siehe Tabelle) wird die Übersichtlichkeit der angebotenen Produkte weiter gesteigert. Ziel ist es, den Verwendern die Auswahl zwischen verschiedenen, auch unterwegs in anderen Ländern erworbenen Produkten noch einfacher zu machen.

Produktkategorien (Schutzklassen) Lichtschutzfaktoren
Basis (low) 6, 10
Mittel (medium) 15, 20, 25
Hoch (high) 30, 50
Sehr hoch (very high) 50+

Die Angaben zur Produktkategorie und dem Lichtschutzfaktor werden weiterhin noch durch Anwendungsempfehlungen auf den Verpackungen ergänzt. Werbeaussagen müssen insbesondere so formuliert sein, dass sie nicht zu exzessivem „Sonnenbaden“ anregen.

Meist sind die folgenden (oder ähnlich lautenden) einheitlichen Empfehlungen auf den Verpackungen zu finden:

  • Intensive Mittagssonne vermeiden.
  • Vor dem Sonnen auftragen.
  • Mehrfach auftragen, um den Lichtschutz aufrecht zu erhalten, insbesondere beim Schwitzen oder nach dem Schwimmen und Abtrocknen.
  • Sonnenschutzmittel großzügig auftragen. Geringe Auftragsmengen reduzieren die Schutzleistung.
  • Auch Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktoren bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlen.

Speziell auf das bei Kindern erhöhte Gefährdungspotential gegenüber UV-Strahlen gehen die folgenden Anwendungshinweise ein:

  • Babys und Kleinkinder vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
  • Für Babys und Kleinkinder schützende Kleidung sowie Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF größer als 25) verwenden.

In-vitro-Methode zur Bestimmung des UV-A-Schutzes

Die Gefährlichkeit von UV-A-Strahlen wird auch heute immer noch vielfach unterschätzt. Die Angabe des Lichtschutzfaktors bezieht sich auf den UV-B-Schutz, d. h. den Schutz vor Sonnenbrand. Ein hoher LSF sagt aber zunächst nichts über den Schutz vor den ebenfalls gefährlichen UV-A-Strahlen aus. Die längerwelligen UV-A-Strahlen dringen tief in die Haut ein, schädigen die Zellvitalität und beschleunigen die natürliche Hautalterung. Darüber hinaus können sie Licht­dermatosen und allergische Hautreaktionen, wie die „Mallorca-Akne“, hervorrufen. UV-A-Strahlen stellen somit ein nicht zu vernachlässigendes Gesundheitsrisiko für den Verbraucher dar.

Eine europaweit abgestimmte In-vitro-Methode (in vitro = Laborversuch „im Reagenzglas“) zur Bestimmung der UV-A-Schutzleistung von Sonnen­schutzmitteln wurde erstmals im April 2007 von Colipa, dem Dachverband der europäischen Kosmetik-Industrie (heute: Cosmetics Europe), veröffentlicht. Bis dahin wurde der UV-A-Schutz von Sonnenschutzprodukten mit unterschiedlichen Methoden ermittelt; eine allgemein anerkannte Methode gab es nicht. Die entsprechenden Angaben auf den Produkten waren daher nur bedingt aussagekräftig. Insbesondere bei Produkten mit hohem Lichtschutzfaktor für den UV-B-Schutz war oftmals eine große Diskrepanz zum häufig nur vergleichsweise niedrigen UV-A-Schutz gegeben.

Die Colipa-In-vitro-Methode zur Bestimmung des UV-A-Schutzes wurde mittlerweile auf internationaler Ebene weiterentwickelt und erstmals im Jahre 2012 als internationale Norm ISO 24443 „Determination of sunscreen UVA photoprotection in vitro“ neu veröffentlicht. Die Norm ISO 24443:2021 stellt heute den aktuellen Stand der Technik zur In-vitro-Messung der UV-A-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln dar.

Heute weisen praktisch alle am Markt erhältlichen Sonnenschutzmittel – entsprechend den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – einen an den Lichtschutzfaktor angepassten, angemessen hohen UV-A-Schutz auf. Der Lichtschutzfaktor ist also das wesentliche Entscheidungskriterium für die Wahl des richtigen Sonnenschutzmittels.

Die Auswahl des richtigen Lichtschutzfaktors

Welcher Lichtschutzfaktor wann erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Hautfarbe bzw. dem Hauttyp sowie einer eventuellen Vorbräunung, von der Intensität der Sonneneinstrahlung und von der Art der Aktivitäten in der Sonne (Schwimmen, Sonnenbaden etc.). Hierauf sollten Sie bei der Auswahl des Sonnenschutzmittels besonders achten:

Hauttyp

Bei einem empfindlichen, zu Sonnenbrand neigenden Hauttyp empfiehlt sich immer ein hoher Schutz (LSF 30 und höher). Für dunkle Hauttypen oder bei vorgebräunter Haut ist ein mittlerer Schutzfaktor (z. B. LSF 20) ausreichend. Im Zweifelsfall lieber einen höheren Schutzfaktor wählen und vorzeitig aus der Sonne gehen!

Intensität der Sonneneinstrahlung

Bei Reisen in südliche Gefilde, insbesondere in äquatoriale Gebiete, sowie beim Aufenthalt im Gebirge ist ein hoher Lichtschutzfaktor für jeden unerlässlich. Die Eigenschutzzeit ist hier wegen der höheren UV-Belastung geringer. Zwischen 11 und 15 Uhr ist die ultraviolette Strahlung immer am stärksten. In dieser Zeit sollten Sie Ihrer Haut lieber eine Ruhepause gönnen. Sonnenschutz ist auch im Winter erforderlich, denn in Verbindung mit Schneereflektion, Wind und Minustemperaturen wirken Sonnenstrahlen noch intensiver. Besondere Vorsicht empfiehlt sich in großen Höhen, auf Gletschern und an Bergseen. Auch im Frühjahr und bei bedecktem Himmel sowie auch im Schatten darf die Sonne nicht unterschätzt werden!

Aktivität

Gerade bei Sport und Spiel ist man der Sonne besonders lange und ungeschützt ausgesetzt. Starkes Schwitzen kann die Wirkung von Sonnenschutzmitteln ebenso verringern wie Baden oder Duschen. Deshalb bei allen sportlichen Aktivitäten immer einen hohen Lichtschutzfaktor und idealerweise wasserfeste Produkte verwenden. Nachcremen nicht vergessen!

Sonnenschutzfilter

Ihre Schutzwirkung erreichen kosmetische Sonnenschutzmittel bekanntermaßen durch als Lichtschutzfilter bezeichnete UV-Filter. Diese Substanzen minimieren die unerwünschten Folgen der UV-Strahlung auf die Haut. UV-Filter absorbieren (lösliche UV-Filter) und / oder reflektieren (Mikropigmente) die UV-Strahlung auf der Hautoberfläche bzw. im Keratin der Hornschicht. Weitere Subtanzen in Sonnenschutzmitteln, so genannte sekundäre Lichtschutzstoffe (Antioxidantien), unterbrechen zudem die durch UV-Licht ausgelöste photochemische Reaktionskette, wenn dennoch UV-Strahlen in die Haut eingedrungen sind. Das hilft ebenfalls, unerwünschte Effekte der Sonnenbestrahlung wie Zell- und Erbgutschäden zu mindern. Bei den löslichen UV-Filtern stehen UV-A-, UV-B- und – die in beiden Strahlungsbereichen absorbierenden – Breitbandfilter zur Verfügung. In kosmetischen Sonnenschutzmitteln sind diese Filter in gelöster Form enthalten. Sie bilden bei der Anwendung auf der Haut und in der Hornschicht einen unsichtbaren Schutzschild. Um einen breiten Schutz zu erreichen, wird im Allgemeinen eine Kombination verschiedener Substanzen als UV-Filter eingesetzt.

Die wichtigsten in Sonnenschutzmitteln verwendeten Mikropigmente sind Titandioxid und Zinkoxid. Ihre Lichtschutzwirkung basiert auf einer Kombination von Reflexions-, Streuungs-, Absorptions- und Lichtunterbrechungseffekten. Die unlöslichen Mikropigmente werden auch in Kombination mit löslichen UV-Filtern eingesetzt. Die antioxidativ wirkenden Substanzen, z. B. Vitamin E, leisten ebenfalls einen, wenn auch wesentlich geringeren, Beitrag zum Lichtschutz und stellen in erster Linie eine Ergänzung der eigentlichen, vor UV-Strahlung schützenden Lichtschutzfilter dar. Die breite Palette unterschiedlicher Lichtschutzstoffe ermöglicht die Herstellung von Sonnenschutzmitteln mit jeweils ganz speziellen Wirkungsprofilen. Die Bandbreite der Anwendungsformen reicht von Ölen über flüssige und cremeförmige Emulsionen bis hin zu Gelen, Stiften, Sprays und Schäumen. Die heutigen Sonnenschutzprodukte bieten sowohl UV-B- als auch UV-A-Schutz.

Mikrofeine UV-Filter-Pigmente – kleine Schutzschilde für die Haut

In den letzten Jahren wurden vermehrt industrielle Prozesse sowie auch Endverbraucherprodukte entwickelt, die auf Basis von Nanotechnologien beruhen oder die so genannte Nanoteilchen enthalten. In Diskussionen und Berichten aus der Fachwelt wird gelegentlich die Frage aufgeworfen, ob solche Nanoteilchen für die menschliche Gesundheit unbedenklich sind. Als Nanoteilchen (oder Nanopartikel) werden Teilchen mit einem Durchmesser von weniger als etwa 100 Nanometern (1 Nanometer = 1 Milliardstel Meter) bezeichnet. Auch die beiden als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln eingesetzten mikrofeinen Pigmente Titandioxid und Zinkoxid fallen in diesen Größenbereich. Zu diesen beiden Pigmenten liegen umfangreiche Daten vor, die deren sichere Anwendung in Sonnenschutzmitteln belegen. Die Sicherheit von Titandioxid-Mikropigmenten wurde bereits im Jahre 2000 in einer Stellungnahme des SCCNFP (Scientific Committee for Cosmetic Products and Non-Food Products Intended for Consumers, damaliges wissenschaftliches Beratergremium der Europäischen Kommission) umfassend dokumentiert. Im Rahmen dieser Studien konnte insbesondere gezeigt werden, dass die Teilchen nicht in die Haut eindringen. Dies wird für Titandioxid und Zinkoxid durch aktuellere Studien erneut bestätigt.

Nanomaterialien in Kosmetika

„Nanomaterial“ ist eine Bezeichnung für Teilchen mit Abmessungen von weniger als 100 Nanometern (1 Nanometer = 1 Milliardstel Meter). Der Begriff „Nanomaterial“ beschreibt damit nur den Größenbereich der betreffenden Stoffe, aber nicht deren weitere Eigenschaften. Manche Stoffe liegen natürlicherweise auch in Form von Nanomaterialien vor, andere werden speziell als Nanomaterial hergestellt, da diese Stoffe bei der geringen Größe andere, besondere und eventuell neuartige Eigenschaften aufweisen. Die Herstellung und Anwendung von Nanomaterialien und Nanostrukturen – die Nanotechnologien – sind Gegenstand weltweit an Bedeutung gewinnender Forschungsarbeiten. Heute finden sich Nanomaterialien in vielen Alltagsprodukten wieder, auch in Kosmetika. In Sonnencremes beispielsweise dienen Pigmente in Nanogröße als UV-Filter: Titandioxid und Zinkoxid reflektieren und absorbieren die unsichtbare UV-Strahlung des Sonnenlichts und schützen damit die Haut vor deren schädlichen Wirkungen. Diese Stoffe werden als Nanomaterial eingesetzt, da sie gegenüber dem gleichen Stoff in größeren Abmessungen entscheidende Vorteile aufweisen.

Der Rechtsrahmen

In dem seit 1976 gültigen, EU-weit einheitlichen Kosmetikrecht (der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG) wurden Nanomaterialien zunächst nicht explizit geregelt. Titandioxid beispielsweise ist bereits seit 2002 EU-weit als UV-Filter-Pigment zugelassen – auch in nanoskaliger Form, ohne dies explizit hervorzuheben. In den letzten Jahren wurde das EU-Kosmetikrecht intensiv überarbeitet und Ende 2009 als Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 neu veröffentlicht. Dabei wurde erstmals der Begriff „Nanomaterial“ im Kosmetikrecht verankert. Die Kosmetik ist damit der erste Produktbereich, in dem die Größe von Stoffen, wenn sie im Bereich von Nanometern liegen, gesondert betrachtet wird und entsprechend hergestellte Stoffe eigenen Regeln unterworfen werden.

Besondere Vorschriften

Die Kosmetik-Verordnung verlangt, dass alle Bestandteile, die in Form von Nanomaterialien enthalten sind, als solche gekennzeichnet werden. Neben der Kennzeichnung gibt es noch weitere Anforderungen an kosmetische Mittel, die Nanomaterialien enthalten. Kosmetika mit Nanomaterialien, die nicht bereits in der Verordnung ausdrücklich zugelassen sind, müssen spätestens sechs Monate, bevor sie auf den Markt gebracht werden, bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Die Europäische Kommission verschafft sich so europaweit einen Überblick über verwendete Nanomaterialien. Seit 2014 wird ein Katalog der notifizierten Nanomaterialien veröffentlicht, der laufend aktualisiert wird. Die Notifizierung erfordert auch detaillierte Angaben zu den Eigenschaften und zur sicheren Verwendung der Nanomaterialien, so dass die Europäische Kommission ausreichende Informationen erhält, um bei Bedarf vom wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Kommission eine Stellungnahme zur Sicherheit der jeweiligen Stoffe anzufordern. Besondere Stoffgruppen dürfen in kosmetischen Mitteln nur verwendet werden, wenn die einzelnen Substanzen ausdrücklich zugelassen sind: Dies betrifft Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter. Für bestimmte weitere Stoffe sind deren Verwendungsmöglichkeiten eingeschränkt. Werden diese Stoffe als Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln verwendet, müssen diese ausdrücklich als Nanomaterialien bewertet und zugelassen sein. So wurden auch die seit vielen Jahren bereits verwendeten UV-Filter Titandioxid und Zinkoxid hinsichtlich ihrer Eigenschaften als Nanomaterial nochmals intensiv untersucht und vom zuständigen wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Kommission (SCCS) bewertet. Ob nano oder nicht nano – es gilt der Grundsatz, dass alle Inhaltsstoffe die gegebenen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards für kosmetische Mittel gleichermaßen erfüllen müssen. Grundlage für die Herstellung von sicheren kosmetischen Mitteln ist die Sicherheitsbewertung, die für jedes kosmetische Mittel durch einen Experten vorgenommen werden muss. Bereits hier ist im Hinblick auf die Sicherheit auch explizit die Partikelgröße, einschließlich der Nanomaterialien, zu berücksichtigen.

Die Kennzeichnung und ihre Bedeutung

Nanomaterialien werden im Rahmen der schon lange etablierten Volldeklaration von Inhaltsstoffen gemäß INCI (International Nomenclature Cosmetic Ingredients) mit dem Zusatz „(Nano)“ gekennzeichnet. So findet man zum Beispiel auf vielen Sonnenschutzprodukten die Inhaltsstoffangabe „Titanium Dioxide (Nano)“. Dabei ist der Vermerk (Nano) ein Beitrag zur Markttransparenz: Verbraucher erhalten auf diesem Wege Kenntnis von einem Teil der Herstellungspraxis, erfahren, ob und wo Nanopartikel eingesetzt wurden, und können die Information gegebenenfalls in ihre Kaufentscheidung einbeziehen. Zugleich bekommen so auch alle anderen Marktbeteiligten einen Überblick darüber, in welchen Produkten welche Nanomaterialien eingesetzt werden, was der kontinuierlichen Sicherheitsforschung und Risikobewertung zugutekommt.

Kleidung als Sonnenschutz

Kleidung schützt ebenfalls vor UV-Strahlen. Je nach Gewebeart kann der Schutzfaktor von Shirts bzw. Hosen jedoch sehr unterschiedlich sein. Je dichter der Stoff ist, desto wirksamer hält er die UV-Strahlung zurück. Ein transparenter Stoff, der von einem Teil des sichtbaren Lichts passiert werden kann, lässt auch UV-Licht durch. Überprüfen kann man das, indem man das Kleidungsstück gegen eine Lichtquelle hält. Schimmert viel Licht hindurch, ist der UV-Schutz gering. Auch Farbe und Schnitt spielen eine Rolle: Weite und dunkle Kleidung schützt besser als enge und helle. Künstliche Fasern halten im Mittel mehr UV-Licht ab als Naturfasern wie Baumwolle.

Baumwolle absorbiert den UV-B-Anteil sehr schlecht, Gewebe aus Polyester gewähren dagegen meist einen relativ guten Schutz. Etwa ein Drittel aller gängigen Kleidungsstücke hat einen Lichtschutzfaktor von deutlich unter 30, manches T-Shirt sogar nur einen LSF von unter 5. Bei Verwendung geeigneter Materialien und einer entsprechenden Verarbeitung bieten Textilien jedoch einen besonders guten Schutz vor zu intensiver Bestrahlung: Hierbei werden UV-Schutzfaktoren (UPF) von 80 und mehr erreicht. Der UV-Schutzfaktor UPF ist identisch mit dem Sonnen- bzw. Lichtschutzfaktor von Sonnencremes (LSF oder SPF). Berechnungsgrundlage ist bei beiden Angaben die so genannte Eigenschutzzeit der Haut, die allerdings je nach individuellem Hauttyp stark variiert. Die Haut einer Person vom Hauttyp 1 etwa, mit roten oder blonden Haaren, blauen Augen und sehr hellem Teint, hat eine Eigenschutzzeit von ungefähr fünf bis zehn Minuten. Setzt eine solche Person sich länger ungeschützt der prallen Sonne aus, riskiert sie einen gefährlichen Sonnenbrand. Geschützt von einem textilen Material mit UPF 80 kann diese Person ihre Verweildauer in der Sonne um das Achtzigfache verlängern, ohne Hautschädigungen zu provozieren. Zu beachten ist natürlich, dass alle nicht von Textilien bedeckten Körperstellen mit einem wirksamen Sonnenschutzmittel eingecremt werden müssen.

Schutz der Augen: Sonnenbrille

Wer seine Augen nicht vor der UV-Strahlung schützt, riskiert ernsthafte Schäden an der Hornhaut und der Netzhaut. Insbesondere die kurzwellige UV-B-Strahlung schädigt, ähnlich wie beim Sonnenbrand, die Hornhaut und die Bindehaut. In schweren Fällen kann die äußerste Hornhautschicht, das sogenannte Epithel, sogar zerstört und abgelöst werden. Dann liegen die darunterliegenden Nervenenden frei. Starke Schmerzen, Tränenfluss und extreme Lichtempfindlichkeit sowie ein Fremdkörpergefühl im Auge sind die Folge. Der Betroffene spürt von dieser Beeinträchtigung der Hornhaut zunächst gar nichts, manchmal erst nach acht bis zwölf Stunden, meistens nachts, treten dann die Beschwerden auf. Als Sofortmaßnahme hilft die Kühlung der Augen mit einem feuchten Tuch sowie Abdunkelung. Der Besuch beim Augenarzt – gegebenenfalls auch beim augenärztlichen Notdienst – ist zur Sicherung der Diagnose und zur Einleitung der richtigen Therapie empfehlenswert; insbesondere dann, wenn sich die Beschwerden nach einigen Stunden ohne Behandlung nicht bessern.

Die UV-Strahlung und, wie jüngere Erkenntnisse zeigen, auch energiereiches violettblaues Licht im Bereich von 380 bis 490 nm Wellenlänge können aber auch den Netzhautzellen irreparablen Schaden zufügen. Vor allem bei Kindern, deren Linse noch völlig klar ist, erreicht das Licht dieser Wellenlänge die Netzhaut ungehindert. Mit zunehmendem Alter färbt sich die Augenlinse leicht gelb und wird so zu einem natürlichen Filter.

Sonnenbrille oder Kontaktlinsen mit UV-Schutz sind deshalb gerade im Sommer unabdingbar – ebenso wie eine Skibrille im Winter auf der Piste. Damit Sonnenbrillen die Augen auch schützen und nicht nur modisches Accessoire sind, müssen sie allerdings auch einige Bedingungen erfüllen. Nur eine Sonnenbrille, die alle folgenden Kriterien erfüllt, bietet den optimalen Schutz vor intensiven Sonnenstrahlen: Der Käufer sollte zunächst auf die Größe der Brille achten, denn bei kleinen, runden Gläsern besteht die Gefahr, dass das UV-Licht von der Seite her in die Augen trifft. Eine gut sitzende Sonnenbrille sollte oben bis zu den Augenbrauen und seitlich bis zum Gesichtsrand reichen. Brillen fürs Autofahren sollten immer schmale Bügel haben, um den Seitenblick nicht zu behindern.

Ein Brillenglas, das lediglich dunkel getönt ist, jedoch keinen hohen UV-Schutz bietet, ist besonders gefährlich, weil es den natürlichen Schutzmechanismus des Auges austrickst. Bei hellem Licht verengt sich die Pupille und verhindert auf diese Weise, dass die Strahlen voll auf die Netzhaut fallen. Hinter dunklen Gläsern bleibt sie weit geöffnet und bietet eine Einfallspforte für gefährliche energiereiche Strahlen. Qualitätsmerkmale sind die Angaben „UV-400“, „100 Prozent UV“ sowie das „CE“-Zeichen. Daneben sollte man beim Kauf einer Sonnenbrille auf die Farbe der Gläser achten – eine braune oder graue Tönung ist ideal. Gelbe und grüne Gläser beispielsweise verfälschen die Farben und insbesondere Signalfarben können nicht mehr richtig wahrgenommen werden. Der Schutz vor den schädlichen Strahlen ist allerdings nicht vom Tönungsgrad der Gläser abhängig, denn die Filterung findet im Material selbst statt.

Die so genannte „Smoke-Beschichtung“ der Brillengläser reduziert rund 75 Prozent der UV-Strahlung und kann sowohl auf Mineralglas als auch auf Kunststoff aufgetragen werden. Diese Standardbeschichtung filtert das Sonnenlicht in der Regel ausreichend. Wassersportler und Gletscherwanderer sollten jedoch eine Laser-Beschichtung bevorzugen, die fast 90 Prozent des Sonnenlichtes absorbiert. Wichtig ist immer, dass das Glas geschliffen ist, denn dann bilden sich keine Schlieren oder Blasen, die zu Kopfschmerzen oder auch müden Augen führen können.

Sonnenschutz für empfindliche Kinderhaut

Kleine Kinder und Säuglinge sind durch die Sonne besonders gefährdet.

Ihre Haut ist viel dünner und empfindlicher als die von Erwachsenen, und die natürlichen UV-Eigenschutzmechanismen sind vor allem während der ersten sechs Lebensjahre noch nicht vollständig entwickelt. Die Fähigkeit eine schützende Lichtschwiele zu entwickeln, muss sich erst noch ausbilden. Auch ist Kinderhaut noch nicht in der Lage schnell und ausreichend Pigmente (Melanin) für den hauteigenen UV-Schutz zu bilden. Und die Mechanismen zur Reparatur der UV-Schäden funktionieren auch noch nicht richtig. Außerdem verbringen Kinder mehr Zeit im Freien und in der Sonne. Bis zum 18. Lebensjahr erhält der Körper durchschnittlich bereits 50-75 % der Sonnenstrahlung, der man während des gesamten Lebens ausgesetzt ist. Da jeder Sonnenbrand im Kindesalter das Risiko einer späteren Hautkrebserkrankung erhöhen kann, muss ein Sonnenbrand unbedingt vermieden werden. Kinderhaut braucht daher besondere Aufmerksamkeit und den bestmöglichen Schutz. Für Kids werden daher häufig auch spezielle Sonnenschutzmittel angeboten.

Für Babys ist die Sonne tabu

Babys sollten während der ersten zwölf Monate überhaupt nicht der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden. Bis sich ihr hauteigener Sonnenschutzmechanismus entwickelt hat, sind sie praktisch schutzlos der UV-Strahlung ausgeliefert. Die Devise kann also nur heißen: Babys raus aus der Sonne! Ist Sonne unvermeidbar, sollte unbedingt ein ausreichend hoher Lichtschutz angewendet werden. Auch nach dem ersten Geburtstag gilt: Vorsicht vor der UV-Strahlung. Die nach dem ersten Lebensjahr verwendeten Sonnenschutzmittel sollen speziell auf Kinderhaut abgestimmt sein und mindestens LSF 30 enthalten. Ab dem zweiten Lebensjahr können Kleinkinder dann, durch einen Lichtschutzfaktor von mindestens 30 geschützt, mit unbedeckten Armen und Beinen in die Sonne. Der übrige Körper und der Kopf müssen aber noch durch Kleidung und Hütchen bedeckt bleiben. Kinder ab drei Jahren sollten vor jedem Sonnenaufenthalt gründlich mit einem wasserfesten Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor eingerieben werden. Auch bei den Kleinen Ohren, Nase und Lippen nicht vergessen. Je früher Kinder den Umgang mit Sonnenschutzmitteln lernen, desto eher wird der Gebrauch zu einer festen Gewohnheit. Und da die Kleinen gerne den Erwachsenen nacheifern, sollten diese einfach mit gutem Beispiel vorangehen!

Generell sollten Kinder sich vor allem im Schatten aufhalten. Den kann zum Beispiel ein Sonnenschirm an der Sandkiste oder am Spielplatz bieten. Verbringen auch die Eltern nicht zu viel Zeit in der Sonne und nutzen stets Kleidung und Kopfbedeckung als Sonnenschutz, so gilt das auch den Kindern von klein auf als selbstverständlich. Cool finden Kids auch Sonnenbrillen. Auch die Augen der ganz Kleinen sind ebenso wie ihre Haut noch empfindlicher als die von Erwachsenen.

 

10 Tipps für einen optimalen Schutz

  1. Sonnenschutz ist immer und überall angesagt!
    Sonnenschutz ist für alle wichtig – ob für Kindergartenkinder, beim Schulausflug, im Straßencafé oder in der Freizeit und beim Sport. Und das gilt auch für Berufstätige, die draußen arbeiten. Sonnenschutz hat nicht nur im Sommer Saison: Im Winter reflektiert der Schnee die Strahlen; Wind und Minusgrade lassen die Sonne noch intensiver wirken. Im Frühjahr treffen die wohltuenden wärmenden Sonnenstrahlen dann mit schnell zunehmender Intensität auf die sonnenentwöhnte Winterhaut. Im Sommer ist man selbst bei bedecktem Himmel nicht sicher vor UV-Strahlen geschützt.
  2. Sogar im Schatten strahlt die Sonne. Reflektion durch Wasser und Sand beachten!
    Im Schatten trifft immer noch fast die Hälfte des direkten Sonnenlichts auf die Haut. Je stärker die UV-Belastung, desto kürzer ist die Eigenschutzzeit der Haut. Die Intensität der UV-Strahlung nimmt von den Polen der Erde in Richtung Äquator zu und steigt mit der Höhe über dem Meeresspiegel an: um etwa 10 % pro 1.000 Höhenmeter. Wasser, egal ob von Meer, See oder Schwimmbad, reflektiert die Sonnenstrahlen und verstärkt die UV-Belastung der Haut nochmals um bis zu 90 %.
  3. Kinderhaut braucht den bestmöglichen Schutz!
    Bei Kindern sind die natürlichen Schutzmechanismen der Haut noch nicht vollständig ausgebildet. Trotzdem verbringen Kinder mehr Zeit im Freien und in der Sonne als Erwachsene. Bis zu dem 18. Lebensjahr hat die menschliche Haut durchschnittlich bereits 75 % der Lebensdosis an UV-Strahlung abbekommen. Jeder Sonnenbrand im Kindesalter erhöht das Risiko, später an Hautkrebs zu erkranken. Folgen Sie dem Rat der Dermatologinnen und Dermatologen und setzen Sie Babys und Kleinkinder während der ersten zwölf Lebensmonate überhaupt nicht direkter Sonne aus! Ab dem zweiten Lebensjahr dürfen Sie die Kleinen auch mal in die Sonne lassen – aber nur für kurze Zeit und nicht zur Mittagszeit (siehe Punkt 4). Schützen Sie Ihr Kind mit langärmeliger Kleidung und Sonnenhütchen. Optimal ist spezielle UV-Schutzkleidung für Kinder. Alles, was nicht von Stoff bedeckt ist, sollten Sie dick eincremen – mit einer speziellen Kindercreme und mindestens LSF 30.
  4. Meiden Sie die Sonne zur Mittagszeit!
    Zwischen 11 und 15 Uhr ist die UV-Strahlung überall am stärksten. Gönnen Sie Ihrer Haut in dieser Zeit eine Ruhepause und meiden Sie die Sonne. Für Sport, Spaziergänge, Gartenarbeit und alles, was Sie im Freien tun wollen, sind die Vor- und Nachmittagsstunden oder der Abend viel besser geeignet!
  5. Kleidung und Sonnenhut schützen am besten vor Sonnenschäden!
    Textilien schirmen die Haut effektiv von der UV-Strahlung ab; vorausgesetzt, sie sind dick genug und dicht gewebt. Ein transparenter Stoff, der von einem Teil des sichtbaren Lichts passiert werden kann, lässt auch UV-Licht durch. Achtung: Baumwolle absorbiert die UV-B-Strahlen, die Sonnenbrand auslösen, sehr schlecht; Gewebe aus Polyester gewähren dagegen einen relativ guten Schutz. Auch Farbe und Schnitt spielen eine Rolle: weite und dunkle Kleidung schützt besser als enge und helle. Ein Hut oder eine Kappe schützen Kopf und Gesicht.
  6. Schützen Sie die Augen mit einer Sonnenbrille!
    Wer seine Augen nicht vor der UV-Strahlung schützt, riskiert bleibende Schäden an Hornhaut und Netzhaut. So greift der kurzwellige UV-B-Anteil des Sonnenlichts insbesondere Hornhaut und Bindehaut an. Denken Sie beim Brillenkauf an die Gläsergröße: bei kleinen, runden Gläsern besteht die Gefahr, dass das UV-Licht von der Seite in die Augen trifft. Auch auf die Farbe der Gläser sollten Sie achten: eine braune oder graue Tönung ist ideal. Gut schützende Sonnenbrillen sind mit Angaben wie „UV-400“, „100 Prozent UV“ oder dem „CE“-Zeichen gekennzeichnet.
  7. Cremen Sie unbedeckte Hautpartien mit Sonnenschutzmitteln ein – Ihrem Hauttyp entsprechend!
    Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt an, wie gut eine Sonnencreme oder -milch vor UV-B-Strahlung schützt. Ein hoher LSF steht für eine hohe Schutzwirkung, ein niedriger LSF für einen geringeren Schutz. Auf den Produkten finden Sie sowohl den LSF als Zahlenwert als auch die dazugehörige Schutzklasse: es gibt den Basisschutz sowie mittleren, hohen und sehr hohen Schutz. Bei empfindlichen, zu Sonnenbrand neigenden Hauttypen ist hoher Schutz erste Wahl (mindestens Lichtschutzfaktor 30). Für weniger empfindliche Hauttypen ist die mittlere Schutzklasse (etwa LSF 20) ausreichend – siehe die Tabelle auf Seite 13. Wählen Sie im Zweifel lieber einen höheren Schutz und bleiben Sie nicht so lange in der Sonne! Ein angemessen hoher UV-A-Schutz ist übrigens bei allen am Markt erhältlichen modernen Sonnenschutzmitteln inklusive.
  8. Vollständigen Sonnenschutz gibt es nicht!
    Sonnenschutzmittel sind kein Freibrief für einen endlosen Aufenthalt in der Sonne! Auch wer sich ausgiebig mit hohen Lichtschutzfaktoren eincremt, sollte mit der Sonne achtsam umgehen: kein Produkt kann die UV-Belastung vollständig ausbremsen! Eine gewisse Dosis UV-Strahlen erreicht die Haut immer. Wichtig: gehen Sie aus der Sonne, bevor sich die Haut rötet.
  9. Cremen Sie sich rechtzeitig und großzügig ein – bevor Sie nach draußen gehen!
    Wenn Sie Ihre Haut drinnen eincremen, ist sie bereits geschützt, wenn Sie vor die Tür gehen. Sonnencreme, -milch, -gel oder -spray brauchen keine Vorlaufzeit, um zu wirken! Seien Sie großzügig beim Auftragen! Nur so wird die volle Schutzwirkung auch erreicht. Vergessen Sie Ohren, Nase, Oberlippe, Kopfhaut, Dekolleté, Nacken, Schultern und Fußrücken nicht! Diese „Sonnenterrassen“ sind besonders lichtempfindlich und der UV-Strahlung am meisten ausgesetzt.
  10. Regelmäßiges Nachcremen nicht vergessen!
    Beim Training oder Wettkampf, beim Laufen, Radfahren und Ballspielen sind Sie der Sonne oft besonders lange und direkt ausgesetzt. Idealerweise schützen Sie sich vorher mit einem hohen Lichtschutzfaktor und wasserfesten Produkten. Unabhängig von der Höhe des Lichtschutzes sollten Sie immer wieder nachcremen. Denken Sie daran: durch Schwimmen, Schwitzen und Abtrocknen sowie dadurch, dass die Kleidung auf der Haut reibt, verringert sich die Schutzwirkung.

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