Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

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Düfte | Produktsicherheit | Gesetzliche Regelungen, Forschung und Produktsicherheit

Gesetzliche Regelungen, Forschung und Produktsicherheit

Für die eingesetzten Riechstoffe –  sofern sie nicht unter die Duftstoffe fallen, die öfter als andere Allergien auslösen können und für die es festgelegte Konzentrations- bzw. Schwellenrichtwerte gibt – siehe hierzu auch unter Deklarationspflicht – existiert bislang keine eigene gesetzliche Regelung. Die fertigen Verbraucherprodukte unterliegen jedoch umfangreichen eigenständigen Regelungen, wie bspw. der EG-Kosmetik-Richtlinie 76/768 (seit 2013 EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009) und der EG-Detergenzienverordnung 648/2004. Unter letztere fallen seit 2005 Wasch- und Reinigungsmittel.

Die Riechstoffindustrie ist auch selbst aktiv in Sachen Produktsicherheit. In den 1960er Jahren haben die Hersteller damit begonnen, die von ihnen verwendeten Riechstoffe zu evaluieren, also einem formellen Bewertungsverfahren zu unterziehen. Im Jahr 1966 hat die Riechstoffindustrie in den USA das Forschungsinstitut für Duftstoffe RIFM („Research Institute for Fragrance Materials”) gegründet. Die gemeinnützige Forschungseinrichtung wird von den Herstellern von Riechstoffen und Konsumprodukten finanziert. Sie sammelt, analysiert und veröffentlicht wissenschaftliche Informationen zu Riechstoffen und beobachtet schwerpunktmäßig gesundheitliche und umweltrelevante Aspekte. Das RIFM koordiniert die gemeinsame Finanzierung (öko)toxikologischer Studien von Rohstoffen, die in der Industrie eingesetzt werden. Beraten wird das RIFM von einem unabhängigen Expertengremium REXPAN (RIFM Expert Panel).

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