Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

Archiv | Haltbarkeit – „noch gut“ oder „muss das besser weg“?

Haltbarkeit – „noch gut“ oder „muss das besser weg“?

17. Februar 2022 | Kosmetik-Sicherheit

Was ist schon für die Ewigkeit? Auch Kosmetikprodukte halten nicht ewig. Was bei Nahrungsmitteln allgemein bekannt ist, trifft auch für Kosmetika zu. Ein prüfender Blick auf die Produkte der Körper- und Schönheitspflege zuhause schafft Gewissheit. Die meisten kosmetischen Reinigungs- und Pflegeprodukte bestehen aus einer Vielzahl einzelner Zutaten, die bei falscher Behandlung oder ungünstigen Lagerbedingungen verderben können. Das gilt vor allem für angebrochene Packungen. Kosmetika sollten nicht zu warm, nicht in der prallen Sonne und auf jeden Fall trocken stehen. Das gilt besonders für Make-up-Produkte wie Lidschatten und Mascara . Nach dem ersten Öffnen können sich in Cremes, Duschgels oder Mascara gesundheitsschädliche Bakterien und Keime ansiedeln. Zum Schutz vor dem Verderben ist es ratsam, Creme, Rouge und Lidschatten mit Spateln oder Schwämmchen aus der Dose genommen werden, nicht mit den bloßen Fingern.

Woran erkennt man, wie lange man sie benutzen kann?

Wenn Kosmetikprodukte wie Cremes, Lippenstifte und Wimperntusche kürzer als zweieinhalb Jahre haltbar sind, ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Packung angegeben. So verlangt es die EU-Kosmetik-Verordnung. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird oftmals mit einem Sanduhr-Symbol gekennzeichnet. Sind Kosmetika länger haltbar, steht meist das Symbol eines offenen Cremetiegels und die Haltbarkeitsdauer nach Öffnung auf der Packung.

Die Zahl neben dem Symbol gibt dann die Haltbarkeitsdauer an. 12M steht beispielsweise für 12 Monate. Auch diese Kennzeichnung ist gesetzlich geregelt.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Wasser (INCI: Aqua) ein Produkt enthält, desto anfälliger ist es für Bakterien. Gele oder Fluids halten deshalb nicht so lange wie Cremes oder Puder. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist aber kein Verfallsdatum. Auch wenn das Haltbarkeitsdatum überschritten ist, muss man die Creme oder die anderen Kosmetikprodukte nicht sofort entsorgen. Ob eine Creme oder Körperlotion noch „gut“ ist, erkennt man unter anderem am Geruch. Außerdem kann sich die Konsistenz ändern, denn wenn das Produkt nicht mehr in Ordnung ist, trennen sich häufig die einzelnen Bestandteile: Enthaltene Öle oder Fette schwimmen in solchen Fällen auf der Oberfläche.

Beim Umgang mit kosmetischen Produkten ist es ratsam, die auf dem Produkt genannten Angaben zur Haltbarkeit zu beachten, denn zwischen Cremes, Lidschatten oder Wimperntusche kann es in puncto Haltbarkeit durchaus Unterschiede geben. Besonders wichtig ist es, Kosmetikbehältnisse nach Gebrauch wieder luftdicht zu verschließen.

 

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