Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

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Archiv | Hygiene-Regeln und vorübergehende Vorgaben beim Friseurbesuch

Hygiene-Regeln und vorübergehende Vorgaben beim Friseurbesuch

4. Mai 2020 | Haarpflege

In den nächsten Tagen wird der Friseurbesuch nicht mehr so sein wie vor der Corona-Pandemie. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts in den Salon und zur Vermeidung von Warteschlagen können Friseure wieder (ab 4. Mai 2020) für Kundinnen und Kunden öffnen. Die Mund-Nase-Schutzmaske ist sowohl für die Beschäftigten im Friseurbetrieb als auch für die Kundschaft verpflichtend.

In einer Umfrage des Industrieverbandes Körperpflege- und Waschmittel (IKW) geben 60 Prozent der Männer und 64 Prozent der Frauen an, dass sie sich als erstes die Haare nachschneiden lassen möchten. Ganz weit vorne auf der Wunschliste steht bei den Frauen auch das Thema Farbe im Haar. 55 Prozent der weiblichen erwachsenen Bevölkerung möchte sich die Haarfarbe entweder komplett auffrischen lassen, den Ansatz nachfärben oder mit Strähnchen die Haare auflockern lassen.

Quelle: IKW

Nicht alle gewohnten Leistungen, die im Friseursalon bisher angeboten werden konnten, finden in Zeiten der Corona-Pandemie professionelle Umsetzung: So muss die Kundschaft wohl trotz der aktuellen Lockerungen des Infektionsschutzes auf gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege verzichten. Für alle Kunden, auch für männliche, wird vor dem Haarschnitt die Haarwäsche verpflichtend, damit eventuell an den Haaren anhaftende Viren ausgewaschen und ausgespült werden.

Zur Verringerung eines Infektionsrisikos wird der „Wohlfühlservice“ beim Friseurbesuch – das Glas Wasser, der kleine Kaffee, die Zeitschrift – vorerst nicht mehr beim Hairstyler anzutreffen sein. Außerdem sind die Friseurbetriebe angewiesen, Wartezeiten im Salon zum Beispiel durch „Walk-in-Termine“ zu vermeiden. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss sich nach der Größe des Salons und den Gegebenheiten vor Ort richten.

Neu ist zudem, dass Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens/Verlassens des Salons mit Einverständnis des Kunden dokumentiert werden müssen, um eine etwaige Infektionskette nachvollziehbar zu machen. Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind.

Quelle: BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

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