Handpflege
Was kann der Arbeitgeber tun
Ob und inwieweit die Haut der Mitarbeiter Gefahren ausgesetzt wird, entscheidet nicht nur der Beruf, sondern auch der Betrieb selbst. Er kann und sollte betriebliche und persönliche Schutzmaßnahmen in die betriebliche Organisation einbauen und die individuelle Umsetzung fördern. Ganz am Anfang steht dabei eine Bestandsaufnahme der Gefährdungssituation für jede Art von Tätigkeit im Betrieb. Anschließend können Schutzmaßnahmen ausgewählt, erdacht oder bei Berufsverbänden nachgefragt werden. Auch technische oder organisatorische Maßnahmen können Arbeitnehmerhände schützen helfen. Idealerweise wird alles in einem Hautschutzplan festgehalten und jedem Beschäftigen zur Verfügung gestellt. An dessen Erstellung arbeiten in der Regel neben Geschäftsführung und Betriebsrat auch Experten für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin mit und nicht zu vergessen: auch die unmittelbar für den jeweiligen Arbeitsplatz Verantwortlichen.
Schließlich sollte der Betrieb eine persönliche Schutzausrüstung für jeden Beschäftigten bereitstellen. Dazu gehören neben Schutzhandschutzen etc. auch geeignete Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegemittel. Jeder Betrieb sollte zudem über eine eigene Anleitung für die Mitarbeiter zum Hautschutz verfügen und nach Möglichkeit die Kollegen auch in Hautfunktion und Hautschutz schulen. Plakate bzw. ausgedruckte Hautschutzpläne erinnern an den Waschplätzen täglich an die konsequente Anwendung des Gelernten. Alle Hautmittel sollten den Beschäftigten jederzeit zugänglich sein. Um den Schutz der Hände langfristig aufrechtzuerhalten und kontinuierlich zu verbessern, ist es sinnvoll, die aktuellen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin regelmäßig zu überprüfen.
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