Kosmetik-Sicherheit

Der überwiegende Teil des Körperpflegemittelangebots besteht aus Produkten zur Gesichts-, Haut-, Haar-, Zahn- und Säuglingspflege sowie Sonnenschutzmitteln und dekorativen Kosmetika. Vieles davon kommt tagtäglich in engsten Kontakt mit Haut oder Schleimhaut, und das häufig über mehrere Jahre hinweg. Körperpflegemittel müssen daher bei voraussehbarer und bestimmungsgemäßer Anwendung sicher und verträglich, also unbedenklich sein.

Kosmetikrecht

das EU-Kosmetikrecht wurde in den letzten Jahren intensiv überarbeitet und Ende 2009 als Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 neu veröffentlicht.

Kosmetische Hilfsstoffe

In kosmetischen Mitteln sind Hilfsstoffe beinahe unverzichtbar. Zu dieser Stoffgruppe gehören z. B. so genannte Konsistenzgeber, Konservierungsmittel, pH-Wert-Regler, Antioxidanzien, Komplexbildner, Tenside, Parfümöle, Farbstoffe und UV-Absorber. Wichtige Hilfsstoffe sind auch Emulgatoren, die dafür sorgen, dass sich Öl- und Wasser-Phasen einer Emulsion dauerhaft miteinander mischen. Unter der Vielzahl verschiedener Emulgatortypen gehören Fettsäureester auf der Basis von Zucker oder Lecithin zu den gebräuchlichsten.