Deklaration von Inhaltsstoffen
Besondere Vorschriften
Die Kosmetik-Verordnung verlangt, dass ab dem 11. Juli 2013 alle Bestandteile, die in Form von Nanomaterialien enthalten sind, gekennzeichnet werden. Damit nehmen die Kosmetikprodukte eine Vorreiterrolle ein, indem die Verbraucher auf den Produktverpackungen aktiv über den Einsatz dieser Technologien informiert werden. Neben der Kennzeichnung gibt es noch weitere Anforderungen an kosmetische Mittel, die Nanomaterialien enthalten. Kosmetika mit Nanomaterialien, die nicht bereits in der Verordnung ausdrücklich zugelassen sind, müssen spätestens sechs Monate, bevor sie auf den Markt gebracht werden, bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Die Europäische Kommission verschafft sich so europaweit einen Überblick über verwendete Nanomaterialien und wird 2014 erstmals einen Katalog der notifizierten Nanomaterialien veröffentlichen, der später laufend aktualisiert wird. Die Notifizierung erfordert auch detaillierte Angaben zu den Eigenschaften und zur sicheren Verwendung der Nanomaterialien, so dass die Europäische Kommission ausreichende Informationen erhält, um bei Bedarf vom wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Kommission eine Stellungnahme zur Sicherheit der jeweiligen Stoffe anzufordern. Besondere Stoffgruppen dürfen in kosmetischen Mitteln nur verwendet werden, wenn die einzelnen Substanzen ausdrücklich zugelassen sind: Dies betrifft Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter. Für bestimmte weitere Stoffe sind deren Verwendungsmöglichkeiten eingeschränkt. Werden diese Stoffe als Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln verwendet, müssen diese ausdrücklich als Nanomaterialien bewertet und zugelassen sein. So wurden auch die seit vielen Jahren bereits verwendeten UV-Filter Titandioxid und Zinkoxid hinsichtlich ihrer Eigenschaften als Nanomaterial aktuell nochmals intensiv untersucht und vom zuständigen wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Kommission (SCCS) bewertet. Ob nano oder nicht nano – es gilt der Grundsatz, dass alle Inhaltsstoffe die gegebenen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards für kosmetische Mittel gleichermaßen erfüllen müssen. Grundlage für die Herstellung von sicheren kosmetischen Mitteln ist die Sicherheitsbewertung, die für jedes kosmetische Mittel durch einen Experten vorgenommen werden muss. Bereits hier ist im Hinblick auf die Sicherheit auch explizit die Partikelgröße, einschließlich der Nanomaterialien, zu berücksichtigen.
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