Kosmetik-Sicherheit
Die Verträglichkeit kosmetischer Mittel
Der Großteil des Körperpflegemittelangebots besteht aus Produkten zur Gesichts-, Haut-, Haar-, Zahn- und Säuglingspflege sowie Sonnenschutzmitteln und dekorativen Kosmetika. Vieles davon kommt tagtäglich in engsten Kontakt mit Haut oder Schleimhaut, und das häufig über mehrere Jahre hinweg. Körperpflegemittel müssen daher bei voraussehbarer und bestimmungsgemäßer Anwendung sicher und verträglich, also unbedenklich sein. Die Unbedenklichkeit der kosmetischen Mittel wird von den Herstellern durch sorgfältige Rohstoffauswahl und eingehende Sicherheitsprüfungen garantiert. Die gesetzlichen Anforderungen an Körperpflegemittel bzw. deren Rohstoffe sind in den europäischen und den nationalen Bestimmungen niedergelegt. Das sind u. a. das Gefahrstoffrecht, das Chemikaliengesetz und das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch zusammen mit der vom EU-Recht in deutsches Recht umgesetzten Kosmetik-Verordnung. Die letztere enthält umfangreiche Regelungen über die Verwendung von Inhaltsstoffen und deren Einsatzbereich sowie auch die Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe.
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