Produktkunde
Konservierungsmittel, Farb- und Süßstoffe
Süßstoffe
Süßungsmittel kommen zum Einsatz, um eine Geschmacksverbesserung der Produkte zu erzielen. Ein gebräuchlicher Süßstoff für Zahn- und Mundpflegemittel ist das Natriumsalz des Saccharins. Saccharin hat etwa die 500-fache Süßkraft des Zuckers, ist aber im Gegensatz zu diesem nicht kariogen und zudem mit allen anderen Pasteninhaltsstoffen gut verträglich. Konzentrationen von 0,1 Prozent sind für eine „Versüßung“ oft ausreichend. Andere Süßungsmittel sind Xylit, Sorbit, Acesulfam sowie Sucralose.
Konservierungsmittel und Farbstoffe
Viele Zahnpasten benötigen aufgrund ihres hohen Feststoffgehalts und Tensiden und Aromastoffen, die zur mikrobiologischen Stabilität beitragen (zum Beispiel Natriumlaurylsulfat, Pfefferminz- und Eukalyptus-Aromen) keine Konservierungsstoffe – sie sind selbst konservierend. Bei Zahncremes mit niedrigem Tensidgehalt, fruchtartigen Aromen in niedrigen Konzentrationen (zum Beispiel Kinderzahncremes) kann eine Konservierung nötig sein. Aufgabe von Konservierungsmitteln ist es, die Produkte insbesondere während des Gebrauchs vor bakterieller Verunreinigung, nachfolgender Zersetzung und damit einem Gesundheitsrisiko für den Verbraucher zu schützen. Zulässige Konservierungsstoffe sind in der Positivliste der Kosmetikverordnung mit ihrer jeweiligen Grenzkonzentration aufgeführt. Auch Farbstoffe – meist identisch mit den für Lebensmittel zugelassenen Stoffen – können vom Hersteller nur aus der entsprechenden Positivliste der Kosmetikverordnung ausgewählt werden. Während für Mundwässer ausschließlich wasserlösliche Farbstoffe technisch verwendbar sind, kommen in Zahncremes auch Farbpigmente zum Einsatz.
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