Kosmetik-Rezeptur – Umformulierung – optimierte Produkte

Änderungen bei der Zusammensetzung von Kosmetikprodukten

Kosmetik-Rezeptur – Umformulierung – optimierte Produkte

Wer ein kosmetisches Mittel verwendet, muss sich darauf verlassen können, dass es die Wirkung erzielt, die ausgelobt wird. Die Kosmetikindustrie ist dafür verantwortlich, dass die Erwartungen der Verbraucher an die Produkte erfüllt werden. Die Kosmetikindustrie gilt als Innovationsbranche. Jährlich werden von Kosmetikherstellern etliche Patente für Inhaltstoffe mit verbesserten Eigenschaften und neuen Rezepturen eingereicht. Außerdem bringen sie etliche neuartige Produkte auf den Markt.

Auch für Produkte, die sich beim Konsumenten bewährt haben, ist mitunter die Änderung der Rezeptur erforderlich. Rezeptur erforderlich. Dies kann verschiedene Gründe haben: Zum Beispiel kann ein neuer Inhaltsstoff verfügbar sein, der ein kosmetisches Mittel noch weiter verbessert. So kann beispielsweise die sogenannte „Galenik“ des Produktes verbessert werden. Sie sorgt dafür, dass ein aktiver Inhaltsstoff zu seinem vorbestimmten Wirkort gelangen kann. Durch die Galenik eines kosmetischen Mittels wird auch die Schnelligkeit, Dauer und das Maß der Einwirkung bestimmt.

Auch wenn Verbraucherwünsche sich ändern, ist eine Umformulierung, also eine Änderung der Zusammensetzung, sinnvoll.

Für diese „Umformulierung“ haben die Sicherheit und die Verträglichkeit des Endprodukts oberste Priorität. Deshalb werden vor der Vermarktung der Produkte umfangreiche Tests durchgeführt. Dabei werden vielfältige Fragen untersucht: Ist der Inhaltsstoff sicher und verträglich? Verträgt sich der neue Inhaltsstoff mit den bereits im Produkt enthaltenen anderen Inhaltstoffen? Ist das neu formulierte Produkt stabil gegenüber Licht- und Temperatureinflüssen? Ist für das neuartige Produkt der Einsatz von Konservierungsstoffen erforderlich?

Auch die Anforderungen des Gesetzgebers an die Wirksamkeit sowie die Sicherheit und Verträglichkeit von Kosmetika sind wichtige Impulse für die forschenden Aktivitäten seitens der Hersteller. Für jedes kosmetische Mittel ist die Erstellung einer Sicherheitsbewertung vorgeschrieben. Dabei beurteilen und dokumentieren entsprechend ausgebildete Experten die Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe und des Produkts, bevor es in den Markt eingeführt wird. Hierzu wird insbesondere berücksichtigt, unter welchen Bedingungen ein Produkt angewendet werden soll. Dazu zählen beispielsweise die Einsatzkonzentrationen der einzelnen Inhaltsstoffe sowie die Anwendungsdauer, die Anwendungshäufigkeit sowie der Anwendungsort des Produktes. Damit können auch Inhaltsstoffe, die zwar in ihrer reinen Form ein Gefahrenpotential aufweisen, z. B. brennbare, reizende oder gar „giftige“ Stoffe, durchaus in einer bestimmten Dosierung in einem kosmetischen Produkt verwendet werden, ohne dass diese Produkte damit ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellen. Ob ein Produkt sicher ist oder nicht, kommt immer auf die individuelle Rezeptur und deren Anwendung an.

Quelle: haut.de

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