CYCLOMETHICONE
Deutsche Bezeichnung
Cyclomethicon: Frühere Bezeichnung für eine Mischung aus Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6)
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
HAARKONDITIONIEREND
Macht das Haar leichter kämmbar, geschmeidig, weich und glänzend und verleiht ihm Volumen
HAUTPFLEGEND (GESCHMEIDIG MACHEND)
Macht die Haut glatt und geschmeidig
HILFSSTOFF IN PARFÜMÖLEN
Hilfsstoff in Parfümölen und/oder Aromen
LÖSUNGSMITTEL
Bringt andere Stoffe in Lösung
Ursprung
synthetisch (Information könnte lediglich den Stand beim ersten Eintrag in das maßgebliche INCI Dictionary wiedergeben; weitere Herstellungsverfahren aufgrund des technologischen Fortschritts könnten auf Substanzen anderen Ursprungs zurückgehen)
Vorkommen in Kosmetika
Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) wird in kosmetischen Produkten nicht mehr verwendet.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Cyclopentasiloxan (D5) steht im Verdacht, ein endokriner Disruptor und umwelt-verschmutzend zu sein, da es sich in der Umwelt anreichert und persistent ist. Die Fakten: In-vitro-Studien (d. h. Studien, die in einer künstlichen Laborumgebung, z. B. im Reagenzglas, durchgeführt wurden) scheinen eine schwache Wirkung von D4 (in kosmetischen Produkten verbotene Substanz) auf Östrogene zu zeigen; diese Daten werden in vivo (d. h. in Studien an lebenden Organismen) nicht bestätigt. Für D5 zeigen In-vitro-Studien keine das Hormonsystem schädigende Wirkung. D5 wird zudem nur in minimalen Mengen über die Haut aufgenommen. Aus diesem Grund wird seine Verwendung in kosmetischen Mitteln in Bezug auf die menschliche Gesundheit von europäischen Experten als unbedenklich eingestuft (1). D5 wird als sehr persistent und sehr bioakkumulativ eingestuft, was dazu geführt hat, dass seine Verwendung in Rinse-off-Produkten auf eine sehr niedrige Dosis beschränkt ist. Eine Begrenzung auf diese sehr niedrige Dosis wird auch für Leave-on-Produkte erwogen. Fazit: D5 gilt nicht als endokriner Disruptor. Seine Verwendung in kosmetischen Produkten ist in Bezug auf die menschliche Gesundheit unbedenklich. Europäische Experten haben Maßnahmen ergriffen, um die Freisetzung von D5 in Gewässer zu begrenzen, da es sehr persistent und sehr bioakkumulativ ist. Quellen: (1) Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses "Verbrauchersicherheit" SCCS/1549/15: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_174.pdf