Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

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Archiv | Buntes Haar – für Haarfarben gelten hohe Sicherheitsanforderungen

Buntes Haar – für Haarfarben gelten hohe Sicherheitsanforderungen

29. März 2018 | Haarfärbung

Ostern gilt als Fest des bunten Farbenspiels. Die Vorliebe für farbenfreudiges Design zeigt sich nicht nur an Tischdekoration und gefärbten Ostereiern, sondern auch am persönlichen Styling und der Frisur. Haarfärbemittel gehören zu den beliebtesten kosmetischen Produkten in Europa. Verbraucher können sich darauf verlassen, dass alle im Handel befindlichen Haarfarben den strengen Sicherheitsanforderungen genügen und somit ein hohes Maß an Verbrauchersicherheit gewährleisten. In der EU müssen Haarfärbemittel grundsätzlich den Anforderungen der EG-Kosmetik-Verordnung entsprechen. Die in der Vergangenheit gelegentlich geäußerten Bedenken, dass mit Haarfärbemitteln möglicherweise ein erhöhtes Krebsrisiko verbunden sei, sind unbegründet. Dies gilt sowohl für die Haarfarben, die von Friseuren verwendet werden, als auch für die Haarfärbemittel des privaten Gebrauchs.

Gegenwärtig gehören Haarfärbemittel zu den am gründlichsten untersuchten kosmetischen Mitteln auf dem EU-Markt. Die Hersteller kosmetischer Mittel sind an erster Stelle für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich und müssen dafür Sorge tragen, dass diese einer Sicherheitsbewertung durch wissenschaftliche Sachverständige unterzogen werden, bevor sie auf den Markt kommen. Dazu gehört auch die Ausarbeitung von Unterlagen, die belegen, dass von einem bestimmten Stoff keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht.

Die Europäische Kommission verfolgt seit 2003 eine globale Strategie zur Sicherheitsbewertung von Haarfärbemitteln in Europa. In der Folge hat deas Scientific Committee on Consumer Safety der EU (SCCS) Haarfärbemittel bewertet, und mehr als 100 wurden für sicher befunden und zur Verwendung gemäß der Kosmetikverordnung zugelassen. Darüber hinaus wurde für mehr als 180 Bestandteile ein Verbot ausgesprochen, das entweder auf einer ablehnenden Stellungnahme des SCCS oder dem fehlenden Interesse der Industrie, die Sicherheitsunterlagen zu aktualisieren, beruhte.

Wie alle kosmetischen Produkte, werden insbesondere auch die Haarfärbemittel von nationalen und internationalen Behörden sowie von Fachleuten wie Medizinern und Toxikologen einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Sie werden kontinuierlich auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft und überwacht. Dabei wurde belegt – wie die vielen Berichte der wissenschaftlichen Gremien zeigen – dass die einzelnen Inhaltsstoffe von Haarfärbeprodukten gesundheitlich unbedenklich sind. Zum Schutz der Allergiker werden alle Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel auf der Außenverpackung aufgeführt, und bei besonderen Stoffgruppen – darunter fallen auch einige Haarfarbstoffe – wird ausdrücklich auf mögliche Allergien hingewiesen. Langjährige Marktbeobachtungen zeigten jedoch, dass die Zahl der allergischen Reaktionen durch Haarfärbemittel relativ gering ist.

Keine Krebsgefahr durch Haarfärbemittel. Die jetzt noch in Haarfarben eingesetzten Stoffe bergen, Experten zufolge, keine Krebsgefahr. „Ein Krebsrisiko durch Haarfärbemittel besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht“, sagte Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) im Herbst 2009 bei einem Symposium in Berlin, bei dem rund 100 Vertreter aus Wissenschaft, Behörden, Industrie, Verbraucherverbänden und Medien zusammengekommen waren, um den wissenschaftlichen Sachstand zu Krebsgefahr und Sensibilisierungsrisiko zu diskutieren.

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