Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

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Archiv | Maskerade – Auffälliges und buntes Schminken erlaubt

Maskerade – Auffälliges und buntes Schminken erlaubt

8. Februar 2018 | Dekorative Kosmetik, Gesichtspflege

Die 5. Jahreszeit ist für viele ein Ausnahmezustand, denn in der närrischen Zeit ist Verkleiden erlaubt und grelles Schminken kein Tabu. Faschingsschminke unterliegt den gleichen gesetzlichen Anforderungen wie alle anderen Kosmetik– und Pflegeprodukte. Somit müssen alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung genannt sein, neben Ölen, Wachsen und Farbstoffen eben auch Konservierungs– und Duftstoffe. Nach einer durchtanzten Nacht mit Maskerade ist das Abschminken ganz wichtig.

Bei sachgerechter Anwendung ist im Handel erhältliche Faschingsschminke unbedenklich. Hin und wieder kann es allerdings zu Hautreaktionen kommen. Gerade in der Faschingszeit ist der sorgfältige Umgang mit den Produkten wichtig. Besondere Vorsicht ist bei Glittercremes und Glimmersprays geboten, damit kleine Glitterteilchen nicht in Augen und Schleimhäute gelangen. Es ist auch empfehlenswert, vor dem Auftragen von Faschingsschminke ein übliches Make-up oder eine Gesichtspflege als „Grundierung“ zu verwenden. Bei der Faschingsschminke selbst stehen dann unterschiedliche Varianten zur Verfügung: „Fettschminke“, die über einen recht hohen Fettanteil verfügt. Da sie die Hautporen verdichten kann, kommt es schon einmal vor, dass die Haut juckt. Für Menschen mit empfindlicher Haut ist es deshalb ratsam, auf „fettarme“ Karnevalsschminke zurückzugreifen. Diese so genannte Aquaschminke wird mit Wasser angerührt und mit Pinselchen oder Schwämmchen aufgetragen, muss zum Abschluss allerdings noch „fixiert“ werden.

Beim Kauf von Schminkfarben sollte nicht nur auf hochwertige Qualität geachtet werden, sondern auch darauf, dass sich die Schminke ohne Strapaze wieder entfernen lässt. Wasser allein genügt nur selten. Fetthaltige Farben entfernt man am besten mit Tüchern oder Wattepads, die mit Öl getränkt sind. Auch fetthaltige Allzweckcremes, ausreichend aufgetragen und mit Tüchern entfernt, können dem Abschminken dienen. Wasserhaltige Schminkprodukte lassen sich mit Seife oder seifenhaltiger Lotion entfernen. Anschließend benötigt die Haut die gewohnte Pflegecreme.

Wenn der närrische Ausnahmezustand vorbei ist, mag die Gesichtshaut verwöhnt werden. Hierfür stehen Entspannungsmasken zur Verfügung, die den strapazierten Fett– und Wasserhaushalt der Haut regulieren helfen.

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