Sorgsamer Umgang mit Kosmetik verhindert Keimbefall

Keimalarm schreckt vielfach auf

Sorgsamer Umgang mit Kosmetik verhindert Keimbefall

Zunehmend werden Verbraucher vor Keimen in Produkten, sei es Milch, Wurst oder Käse gewarnt. Wie sieht es mit Kosmetikprodukten aus? Kosmetika können durch mikrobielle Verunreinigungen verderben, wenn sie nicht ausreichend durch Konservierungsstoffe geschützt sind. Da kosmetische Produkte in vielen Fällen Wasser und energiereiche, organische Verbindungen wie zum Beispiel Kohlenhydrate, Proteine oder Fette enthalten, bieten sie Mikroorganismen ideale Bedingungen, um sich schnell zu vermehren. Sind Kosmetika nicht oder nicht ausreichend gegen eine Verkeimung geschützt, können Bakterien, Hefen oder Pilze die Produkte verunreinigen. Das kann beispielsweise Hautreizungen, Infektionen oder Allergien verursachen.

Kosmetikprodukte halten nicht ewig. Das gilt besonders für Make-up-Produkte wie flüssige Lidschatten und cremeförmige Produkte. Außerdem halten Creme, Rouge und Lidschatten länger, wenn sie mit Spateln oder Schwämmchen aus der Dose genommen werden. Hauptverursacher der mikrobiellen Verunreinigung eines Produkts ist meist der Verbraucher selbst. Bei jeder Entnahme, etwa mit dem Finger aus einem Cremetiegel oder mit dem Pinsel von einem Lidschatten, besteht die Gefahr, dass Keime in das Produkt gelangen. Feuchtwarme Badezimmer fördern das Wachstum der Keime darüber hinaus.

Deshalb ist es erforderlich, vorsorglich zu handeln:

  • Kosmetika und Körperpflegemittel nach jeder Anwendung wieder sorgfältig verschließen.
  • Kosmetika, insbesondere solche mit niedriger Mindesthaltbarkeit, kühl, trocken und dunkel aufbewahren.
  • Produkte niemals verdünnen oder miteinander mischen. Gemischt werden dürfen Produkte nur dann, wenn es ausdrücklich vorgeschrieben ist.
  • Nachfüllsysteme vor der Wiederverwendung reinigen und trocknen.
  • Cremes nie mit ungewaschenen Händen entnehmen. Am besten einen sauberen Spatel benutzen.
  • Bei Wimperntusche und Eyelinern vermeiden, dass durch Auf- und Ab-Bewegungen des Bürstchens Luft in das Produkt gepumpt wird.
  • Alle Gegenstände, die mit kosmetischen Produkten direkt in Berührung kommen, sauber halten. Make-up-Schwämmchen, Spatel und Pinsel regelmäßig mit Seife, Spülmittel oder einem milden Shampoo gründlich auswaschen. Vor dem Gebrauch vollständig trocknen lassen.

Beim Umgang mit kosmetischen Produkten ist es ratsam, die auf dem Produkt genannten Angaben zur Haltbarkeit zu beachten, denn zwischen Cremes, Lidschatten oder Wimperntusche kann es in puncto Haltbarkeit durchaus Unterschiede geben. Wenn Kosmetikprodukte wie Cremes, Lippenstifte und Wimperntusche kürzer als zweieinhalb Jahre haltbar sind, ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Packung angegeben. So verlangt es die EU-Kosmetik-Verordnung. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird oftmals mit einem Sanduhr-Symbol gekennzeichnet. Sind Kosmetika länger haltbar, muss das Symbol eines offenen Cremetiegels und die Haltbarkeitsdauer nach Öffnung auf der Packung stehen. Die Zahl neben dem Symbol gibt dann die Haltbarkeitsdauer an. 12M steht beispielsweise für 12 Monate. Auch diese Kennzeichnung ist gesetzlich geregelt.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Wasser ein Produkt enthält, desto anfälliger ist es für Bakterien. Gele oder Fluids halten deshalb nicht so lange wie Cremes oder Puder. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist aber kein Verfallsdatum. Auch wenn das Haltbarkeitsdatum überschritten ist, muss man eine Creme nicht sofort entsorgen. Ob eine Creme oder Körperlotion noch „gut“ ist, erkennt man unter anderem am Geruch. Außerdem kann sich die Konsistenz ändern, denn wenn das Produkt nicht mehr in Ordnung ist, trennen sich häufig die einzelnen Bestandteile: Enthaltene Öle oder Fette schwimmen in solchen Fällen auf der Oberfläche.

 

Quelle: haut.de

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