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Kennzeichnung von Duftstoffen in Kosmetik

8. Januar 2026 | Deklaration von Inhaltsstoffen

Kosmetische Produkte enthalten einige Inhaltsstoffe, darunter Duftstoffe, die in Einzelfällen allergische Reaktionen auslösen können. Bisher mussten 24 Parfuminhaltsstoffe in der Liste der Bestandteile separat aufgeführt werden. Mit der neuen Verordnung wird diese Liste auf über 80 Stoffe erweitert. Für die neue Regelung ist eine Übergangsfrist vorgesehen: Bis zum 31. Juli 2028 können Produkte, die den neuen Kennzeichnungsanforderungen noch nicht entsprechen, am Markt verbleiben.

Die Kennzeichnung bestimmter Parfuminhaltsstoffe in Kosmetika ist für die Hersteller verpflichtend, wenn die Konzentration dieser Duftstoffe in einem Produkt über festgelegten Schwellenwerten liegt. Oberhalb dieser Schwellenwerte könnten sie bei bereits sensibilisierten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine allergische Reaktion auslösen. Je nach Produktkategorie können diese Schwellenwerte hierbei unterschiedlich sein. Sie hängen davon ab, ob es sich um ein Produkt handelt, das wie eine Bodylotion auf der Haut verbleibt oder ob es wieder abgewaschen wird, wie beispielsweise ein Shampoo. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch, wenn die betreffenden Substanzen Bestandteile eines Parfüms, eines Aromas oder eines komplexen Inhaltsstoffs sind, wie es beispielsweise bei Naturstoffgemischen (wie ätherischen Ölen) der Fall ist.

Die Änderung der Kosmetik-Verordnung basiert auf einer Empfehlung des unabhängigen wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety). Die Duftstoffe, die das SCCS zur Kennzeichnung vorgeschlagen hat, haben nachweislich bei Menschen bereits Kontaktallergien ausgelöst. Ziel der Kennzeichnung ist es daher, dass sich Allergiker und Allergikerinnen darüber informieren können, ob ein Duftstoff in einem kosmetischen Produkt enthalten ist, auf den sie allergisch reagieren.

Insbesondere für Menschen, die auf bestimmte Stoffe in kosmetischen Produkten achten wollen oder müssen, bietet die COSMILE-App eine hilfreiche Funktion: Liegt beispielsweise eine Unverträglichkeit gegenüber einem Inhaltsstoff vor, kann dies in die App eingetragen werden. Wird später beim Scannen der Inhaltsstoffliste eine Übereinstimmung festgestellt, zeigt die App dies an und es kann ein anderes Produkt ausgewählt werden. Diese Maßnahme unterstützt bei der individuellen Vermeidungsstrategie.

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