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Flugreise innerhalb der EU – Handgepäckvorschriften neu geregelt

13. Februar 2014 | Deklaration von Inhaltsstoffen

Ab dem 31. Januar 2014 dürfen alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften erworbenen Duty-free-Flüssigkeiten als Handgepäck mitgenommen werden. Grund sei eine neue Kontrolltechnik zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen, wie das Bundesinnenministerium mitteilt. Medikamente, Spezialnahrung wie zum Beispiel Babynahrung und Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen können wieder im Handgepäck mitreisen. Diese müssen aber mit einer neuen Technik auf Sprengstoff untersucht werden.

Die Duty-free-Flüssigkeiten müssen beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt werden. Dieser Beutel sollte vor dem erreichen des Zielflughafens nicht geöffnet werfen.

Die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen im Handgepäck ist erlaubt, wenn diese in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel erfolgt.

Alle Flüssigkeiten müssen für die Luftsicherheitskontrolle aus dem Gepäck genommen und gesondert vorgelegt werden. Sollte die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, darf die Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitgenommen werden.

Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht Medikamente, Spezialnahrung oder Duty-free-Einkauf sind, sind weiterhin nicht zur Mitnahme im Handgepäck zugelassen.

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