DICOCODIMETHYLAMINE DILINOLEATE
Stoffinformationen
Inhaltsstoff auf Basis von Kokosnüssen (Cocos Nucifera). Dieser Inhaltsstoff enthält Dimethylamin als Amin-Komponente. Amine sind organische Verbindungen mit einem zentralen Stickstoffatom an welches ein, zwei oder drei Alkylgruppen oder Arylgruppen gebunden sind. Linoleate sind Salze bzw. Ester der Linolsäure (Octadeca-9,12-diensäure).
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
HAARKONDITIONIEREND
Macht das Haar leichter kämmbar, geschmeidig, weich und glänzend und verleiht ihm Volumen
HAUTPFLEGEND (GESCHMEIDIG MACHEND)
Macht die Haut glatt und geschmeidig
TENSID (EMULGIEREND) - EMULGATOR
Ermöglicht die Bildung fein verteilter Mischungen von Öl und Wasser (Emulsionen)
Ursprung
synthetisch/pflanzlich Im Zuge des technologischen Fortschritts sind ggf. verschiedene Herstellungsverfahren basierend auf Rohstoffen unterschiedlichen Ursprungs möglich.
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Emulgatoren werden in der Kosmetik häufig als Hilfsstoffe eingesetzt. Sie ermöglichen es, eigentlich nicht miteinander mischbare Komponenten, wie Öl und Wasser, in eine dauerhaft beständige Emulsion zu bringen. So können in kosmetischen Produkten sowohl wässrige als auch ölige Pflege- und Wirkstoffe in einem einzigen Produkt verwendet werden. Emulgatoren sind dazu in der Lage, da ihre Moleküle aus einem fettliebenden (lipophilen) und einem wasserliebenden (hydrophilen) Teil bestehen. Damit können sie die Grenzflächenspannung, die eigentlich zwischen zwei unverträglichen Stoffen wie Fett und Wasser besteht, vermindern. Emulgatoren werden insbesondere für Cremes, Lotionen und Reinigungsmittel eingesetzt. Inzwischen sind Emulgatoren allerdings weit mehr als nur Hilfsstoffe, die eine Emulsion stabil halten. Fettsäureester auf der Basis von Zucker, Lecithin oder Glycerinmonodistearat tragen beispielsweise dazu bei, den Feuchtigkeitshaushalt der Haut zu verbessern und gelten damit auch als kosmetische Wirkstoffe.
Info zur sicheren Verwendung
Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher.







