Auch Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel können – wie viele andere Stoffe und Produkte des täglichen Bedarfs – im Einzelfall allergische Reaktionen auslösen, so zum Beispiel die Duftstoffe. Generell stehen für kosmetische Produkte natürliche, vollsynthetische und halbsynthetische Duftstoffe zur Verfügung. Auf manche Duftstoffe können sensible Menschen allergisch reagieren.
Seit dem 16. August 2023 gibt es eine neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Kennzeichnung von Duftstoffen in kosmetischen Produkten (Verordnung (EU) 2023/1545). Die Kennzeichnung bestimmter Parfuminhaltsstoffe in Kosmetika ist für die Hersteller verpflichtend, wenn ihre Konzentration in einem Produkt über festgelegten Schwellenwerten liegt. Diese Schwellenwerte können hierbei je nach Produkt unterschiedlich sein und hängen davon ab, ob es sich um ein Produkt handelt, das wie eine Körpercreme auf der Haut verbleibt oder um eines, das abgewaschen wird, wie z. B. ein Shampoo. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch, wenn die Substanzen Bestandteile eines Parfüms, eines Aromas oder eines komplexen Inhaltsstoffs – beispielsweise eines Naturstoffgemischs – sind. Bisher mussten 24 Parfuminhaltsstoffe in der Liste der Bestandteile aufgeführt werden. Mit der neuen Verordnung wird diese Liste auf über 80 Stoffe erweitert.
Diese Duftstoffallergene im Sinne der neuen Verordnung sind Duftstoffe, auf die sensibilisierte Personen mit einer Allergie reagieren können. Ziel der Kennzeichnung ist es, dass sich Allergiker darüber informieren können, ob ein Duftstoff in einem kosmetischen Produkt enthalten ist, auf den sie allergisch reagieren. So können die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher das jeweilige Produkt meiden und ein alternatives Produkt auswählen.
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