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Inhaltsstoff
TRICLOSAN
Deutsche Bezeichnung
Triclosan; 5-Chlor-2-(2,4-dichlorphenoxy)phenol
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
ANTIMIKROBIELL
Hemmt das Wachstum von Mikroorganismen (z. B. Bakterien und Pilze)
DESODORIEREND
Verringert oder maskiert unangenehmen Körpergeruch
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Badezusätze, Deodorantien, Seifen, Shampoos
Vorkommen in anderen Produkten
Arzneimitteln zur Wundbehandlung
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Triclosan ist ein Konservierungsstoff und gehört zur chemischen Stoffgruppe der polychlorierten Phenoxyphenole, es handelt sich dabei um einen weißen, kristallinen Feststoff, der über biozide, antiseptische und remanent desodorierende Eigenschaften verfügt.
Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig. Denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren.
Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern einen Mix aus mehreren Konservierungsmitteln, um gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze zu wirken. Jeder einzelne von diesen Stoffen wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind.
Info zur sicheren Verwendung
Triclosan ist im Rahmen der europäischen Gesetzgebung als Konservierungsstoff in Kosmetikprodukten zugelassen. Die Sicherheit von Triclosan wurde mehrfach überprüft; zuletzt im Jahr 2011 durch den unabhängigen Sachverständigenausschuss der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety/Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit, SCCS), und zwar sowohl in Bezug auf die Anwendungssicherheit für den Menschen als auch in Bezug auf eine mögliche bakterielle Resistenz. Das SCCS befürwortet die Verwendung von Triclosan als einen sicheren und wirksamen Wirkstoff in kosmetischen Erzeugnissen.
In seiner Neubewertung aus dem Jahr 2011 hat das SCCS lediglich einige ergänzende Einschränkungen angeregt, die sicherstellen, dass der Nutzen dieses antibakteriellen Wirkstoffes erhalten bleibt. So darf Triclosan bis zu 0,3 Prozent in Zahnpasta, Handseife, Bade- und Duschprodukten, Deodorantien, Gesichtspuder und Abdeckstiften sowie Nagelpflegeprodukten und bis zu 0,2 Prozent in Mundwässern eingesetzt werden.
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben.
Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden (DKG-Epikutantestreihe "Konservierungsmittel").
"Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012)
"Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
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