BENZYL ALCOHOL
Deutsche Bezeichnung
Benzylalkohol, Phenylmethanol, Phenylcarbinol, in Lebensmitteln: E 1519
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
LÖSUNGSMITTEL
Bringt andere Stoffe in Lösung
PARFÜMIEREND
Verbessert den Geruch eines Produkts und/oder parfümiert die Haut
VISKOSITÄTSREGELND
Erhöht oder verringert die Viskosität (Zähigkeit) kosmetischer Produkte
Ursprung
synthetisch/pflanzlich (Information könnte lediglich den Stand beim ersten Eintrag in das maßgebliche INCI Dictionary wiedergeben; weitere Herstellungsverfahren aufgrund des technologischen Fortschritts könnten auf Substanzen anderen Ursprungs zurückgehen)
Vorkommen in Kosmetika
Parfums, Duftwässer, After Shaves, diverse parfümierte Kosmetika
Vorkommen in anderen Produkten
Arzneimittel und Medizinprodukte, Back- und Süßwaren, Gelatine, Likör, Abbeizer, Entwicklungsbeschleuniger, Kohlepapier, Schellack, Tinte
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Als Riech- und Aromastoff ist Benzylalkohol ein natürlicher Bestandteil vieler ätherischer Blütenöle, besonders von Duftpflanzen wie Ylang-Ylang, Tuberose, Jasmin und Goldlack. Benzylalkohol kommt auch in echtem Rosenöl, in Hyazinthen- und Cassienblüten-Absolues sowie im Duft von Robinia pseudo-acacia vor. Benzylalkohol ist weiterhin in verschiedenen aromatischen Balsamen enthalten (Perubalsam, Tolubalsam, Styrax). Die EG-Kosmetik-Verordnung schreibt vor, dass dieser Duftinhaltsstoff separat auf dem Etikett eines kosmetischen Produkts aufgeführt werden muss. Weitere Informationen zu den Kennzeichnungsvorschriften für Duftstoffallergene finden Sie im Abschnitt „Info zur sicheren Verwendung“. Duftstoffe bzw. Duftstoffmischungen werden im Kosmetikbereich auch als "Parfümierungsmittel" oder "Parfümöle" bzw. "Parfumöle" bezeichnet. Auf den kosmetischen Produkten werden diese mit dem INCI-Namen "PARFUM" deklariert. Dabei handelt es sich um unverdünnte Einzelsubstanzen oder deren Mischungen, die aus Naturrohstoffen stammen oder (halb-)synthetisch hergestellt sein können. Sie sind Ausgangsstoffe zur Herstellung von Parfum, Eau de Parfum, Eau de Toilette, Eau de Cologne und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln. Der durchschnittliche Gehalt an Duftstoffen beträgt in Parfum 15-30 %, in Eau de Parfum 10-14 %, in Eau de Toilette 6-9 %, in Eau de Cologne 3-5 % sowie in Hautcremes, Shampoos, Haar- und Deosprays ca. 0,2-1 % und ca. 1-3 % in Deostiften. Zu den Parfümölen zählen ätherische Öle, Resinoide und Absolues. Als Quellen dienen u. a. Blüten, Blätter und Stängel, Früchte und Fruchtschalen oder Wurzeln von Pflanzen; Hölzer, Gräser oder Kräuter, Nadeln, Harze und Balsame. Außerdem werden aus Naturprodukten isolierte Verbindungen wie z. B. Aldehyde, Ketone, Ester, Alkohole etc. verwendet (Geraniol, Citronellal, Citral, Eugenol, Menthol) sowie halbsynthetische (Citronellol, Geranylacetat, Jonone) und synthetische Riechstoffe (z. B. Phenylethylalkohol und Linalool). Duftstoffe tierischer Herkunft, z. B. Moschus und Ambra, werden nur selten verwendet. Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind.
Info zur sicheren Verwendung
Einige kosmetische Inhaltsstoffe können bei bestimmten Personen Allergien auslösen. Das bedeutet aber nicht, dass ein solcher Inhaltsstoff bei allen Menschen eine allergische Reaktion hervorruft. Für Betroffene, die wissen, dass sie auf einen bestimmten Stoff allergisch reagieren, heißt es jedoch, Produkte mit diesem Stoff unbedingt zu meiden. Um diese Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterstützen, kennzeichnen Hersteller in der EU potenzielle Duftstoffallergene separat auf den Produktetiketten. So können Personen mit einer Duftstoffallergie schnell erkennen, ob ein Stoff enthalten ist, den sie meiden sollten. Die Liste der Duftstoffallergene, die auf kosmetischen Produkten separat gekennzeichnet werden müssen, ist im Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung festgelegt. Eine solche Kennzeichnung ist erforderlich, wenn die Konzentration des Inhaltsstoffs über bestimmten Schwellenwerten liegt. Die Schwellenwerte unterscheiden sich je nach Produktkategorie. In abzuspülenden Produkten liegt der Wert bei einer Konzentration von 0,01 %. Bei Produkten, die auf der Haut verbleiben, beträgt der Schwellenwert 0,001 %. Die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Duftstoffen betrifft 81 Duftstoffallergene – bisher waren es 24. Die Verordnung gilt ab dem 31. Juli 2026 für neu in Verkehr gebrachte Produkte. Produkte, die sich bereits auf dem Markt befinden und die neuen Kennzeichnungsvorgaben noch nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 abverkauft werden. Die geänderten Kennzeichnungsvorschriften bedeuten keine Änderung der Produktsicherheit oder der Produktzusammensetzung, die auch schon zuvor den strengen EU-Sicherheitsanforderungen entsprechen musste. Ziel der aktualisierten Kennzeichnungspflicht ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Kontaktallergie über enthaltene Duftstoffallergene zu informieren. So können die Betroffenen Inhaltsstoffe, auf die sie möglicherweise allergisch reagieren, leichter erkennen und entscheiden, welches Produkt für sie geeignet ist. Tests zur Feststellung von Duftstoffallergien Besteht der Verdacht auf eine Duftstoffallergie, führen Ärztinnen und Ärzte in der Regel zunächst einen Hauttest durch, den sogenannten Epikutantest. Hierzu werden kleine Mengen von Substanzen, die vergleichsweise häufig bei Menschen Kontaktallergien auslösen (Kontaktallergene), auf Testpflaster aufgetragen und auf die Haut am Rücken der Patientin oder des Patienten geklebt. Die Pflaster bleiben etwa zwei Tage auf der Haut. Nach dem Entfernen der Pflaster wird überprüft, ob die Haut allergische Reaktionen in Form eines Ekzems zeigt. So lässt sich feststellen, ob eine Kontaktallergie auf einen der getesteten Stoffe besteht. Zu den untersuchten Kontaktallergenen gehören auch zwei standardisierte Duftstoffmischungen (Duftstoffmix 1 und 2). Diese Mischungen enthalten insgesamt 14 Inhaltsstoffe, die derzeit separat auf kosmetischen Produkten gekennzeichnet werden müssen. Reagiert jemand auf eine der Mischungen, testet die Ärztin oder der Arzt anschließend alle Bestandteile des jeweiligen Duftstoffmixes einzeln. So lässt sich herausfinden, welcher Stoff konkret die Allergie auslöst. Einer großen europäischen Studie zufolge leiden etwa 2 % der Bevölkerung an einer Kontaktallergie gegen mindestens einen Duftstoff, wobei Frauen etwa doppelt so häufig betroffen sind wie Männer. Besteht ein Anfangsverdacht auf eine Duftstoffallergie, kann der Allergologe eine Epikutan-Testung mit zwei standardisierten Duftstoffreihen (die so genannten Duftstoff-Mixe 1 und 2) durchführen. Dabei werden die verdächtigen Allergene in standardisierter Form für zwei Tage in kleinen Kammern mit einem Pflaster auf der Haut am Rücken fixiert. Man beobachtet, ob sich eine Reaktion mit Rötung und Entzündung der Haut, also ein Ekzem, im Testfeld ausbildet. Die beiden Testreihen allergener Duftstoffe erlauben es, eine generelle Sensibilisierung auf Duftstoffe in 70 bis 80 % der Fälle zu identifizieren. Aufgrund der zum Teil sehr niedrigen Konzentration der einzelnen Duftstoffe in Kosmetika wird die zur Auslösung einer kontaktallergischen Reaktion notwendige Schwellenkonzentration eines Stoffes, gegenüber dem eine Sensibilisierung besteht, in vielen Fällen unter den Anwendungsbedingungen nicht erreicht, insbesondere bei Produkten, die nach Gebrauch wieder abgespült werden (so genannte Rinse-off-Produkte). Bei einer positiven Testreaktion auf einen Duftstoff-Mix ist es unbedingt erforderlich, die einzelnen Bestandteile des Mixes nachzutesten. Nur dann kann man genau sagen, worauf der Betroffene allergisch reagiert. Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher. Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden (DKG-Epikutantestreihe "Weitere deklarationspflichtige Duftstoffe", "Nachtestung bei Reaktion auf Perubalsam" und "Konservierungsmittel"). Weiterführende Infos zu Allergien auf haut.de "Konservierung kosmetischer Mittel" - Positionspapier der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Juli 2024)







