Inhaltsstoffe eines Komsetiksprodukts

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Inhaltsstoff

BENZOPHENONE-3

Deutsche Bezeichnung

Oxybenzon; 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon


Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln

STABILISIEREND GEGEN LICHTEINWIRKUNG

Schützt das kosmetische Produkt vor Schäden durch Licht

UV-ABSORBER

Schützt das kosmetische Mittel vor Schäden durch UV-Licht

UV-FILTER

Schützt Haut oder Haare vor schädlicher UV-Strahlung


Ursprung

synthetisch


Vorkommen in Kosmetika

Als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln und anderen Kosmetika mit UV-Schutz (Pflegeprodukte, dekorative Kosmetika); als UV-Absorber zum Schutz von z. B. Duft-, Farb- und Wirkstoffen im Produkt und auch zum Schutz von Kunststoffverpackungen


Vorkommen in anderen Produkten

Als Fotoinitiator in UV-Härtungs-Anwendungen (wie Tinten und Beschichtungen in der Druckindustrie); in Farben und Lacken


Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika

Benzophenone sind organische Verbindungen aus der Gruppe der Ketone und der Aromaten. Benzophenone-3, Benzophenone-4 und Benzophenone-5 sind nach der EG-Kosmetik-Verordnung als UV-Filter in Sonnencremes zugelassen. Benzophenone-3 ist ein löslicher organischer UV-BB-Filter (Breitband-Filter), der die Haut sowohl vor UV-B- als auch vor UV-A-Strahlen schützt. Die maximale Konzentration von Benzophenone-3 beträgt 6 %.

UV-Filter minimieren die unerwünschten Folgen der UV-Strahlung auf die Haut und sind daher wichtige Bestandteile von Sonnenschutzmitteln. Indem sie die Haut vor der gefährlichen Sonneneinstrahlung schützen, helfen sie, vorzeitiger lichtbedingter Hautalterung und Hautkrebs vorzubeugen. Hierbei unterscheidet man zwischen löslichen organischen UV-Filtern und solchen auf Basis von mineralischen bzw. organischen Pigmenten. Während lösliche organische UV-Filter die UV-Strahlung absorbieren, in Wärme umwandeln und in der oberen Hautschicht einen unsichtbaren Schutzschild bilden, reflektieren, streuen und absorbieren UV-Filter auf Basis von Pigmenten die Sonnenstrahlen schon auf der Hautoberfläche.

Organische UV-Filter absorbieren die Energie des ultravioletten Teils des Lichts im Bereich von etwa 280 bis 400 nm. Dabei muss die Energie des absorbierten Photons der Energie entsprechen, die erforderlich ist, um ein Elektron im Molekül der Filtersubstanz von einer niedrigen auf eine höhere Bahn anzuheben. Indem das Elektron auf seine ursprüngliche Bahn zurückfällt, wird die aufgenommene Energie entweder als Wärme oder als Strahlung längerer Wellenlänge wieder abgegeben und dadurch unschädlich gemacht.

Die organischen UV-Filter unterscheiden sich u. a. in der Lage des Absorptionsbereiches, in der Photostabilität, in der Löslichkeit und im Penetrationsvermögen. Je nachdem, welcher Wellenbereich der ultravioletten Strahlung vom UV-Filter absorbiert wird, unterscheidet man UV-A-, UV-B- und Breitbandfilter.


Info zur sicheren Verwendung

Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter UV-Filtern Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Haut durch Absorption, Reflexion oder Streuung vor UV-Strahlung zu schützen. Der Anhang VI der Verordnung legt fest, welche Substanzen als UV-Filter in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der UV-Filter sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln vorgeschrieben und ggf. weitere Einsatzbedingungen vorgegeben.

UV-Filter werden vor ihrer Zulassung im Anhang VI gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Filter entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert.


Links zu wissenschaftlichen Bewertungen

Stellungnahme des SCCS (2021) zur Sicherheit als Kosmetik-Inhaltsstoff


Warum ist der Stoff in der Diskussion?

Benzophenon-3 steht im Verdacht, ein endokriner Disruptor zu sein.
Außerdem wird der Stoff mit dem Ausbleichen von Korallenriffen in Verbindung gebracht.

Die Fakten: Benzophenon-3 war Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Bewertungen, insbesondere durch europäische (SCCS) (1), dänische (2) und französische (3) Sachverständige. Einige In-vitro-Studien deuten auf ein endokrinschädigendes Potenzial hin. Eine unter Laborbedingungen an Zellen festgestellte Wirkung auf Hormonrezeptoren ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer nachgewiesenen Schädigung des endokrinen Systems. Außerdem sind diese Studien widersprüchlich, und die Ergebnisse sind uneinheitlich. Die Forschungsergebnisse zum endokrinen Schädigungsspotential von Benzophenon-3 werden zwar als fragwürdig angesehen, wurden aber dennoch bei der Bewertung der Anwendungssicherheit berücksichtigt. Die so berechneten Sicherheitsmargen erlauben eine sichere Verwendung in Produkten, die für Erwachsene und Kinder bestimmt sind.

Das Verbot einiger Sonnenschutzmittel durch den Bundesstaat Hawaii hat mögliche Auswirkungen bestimmter UV-Filter, darunter Benzophenon-3, auf die Gesundheit von Korallen in tropischen Gebieten in die Diskussion gebracht. Die UV-Filter werden verdächtigt, zur Korallenbleiche und zur Zerstörung von Korallenriffen beizutragen.
Die durchgeführten Studien sind jedoch nicht repräsentativ für die realen Bedingungen im offenen Meer, da die Konzentrationen von UV-Filtern pro Liter Wasser in Wirklichkeit viel niedriger sind als die im Labor verwendeten.

Fazit: Die europäischen Sachverständigen haben beschlossen, die potenzielle endokrine Aktivität von 28 Stoffen, die im Verdacht stehen, endokrine Disruptoren zu sein, erneut zu untersuchen. Benzophenon-3 wurde in diese Neubewertung einbezogen. Die Verwendung von kosmetischen Produkten, die Benzophenon-3 enthalten, wird von den Experten als gesundheitlich unbedenklich angesehen, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Die Anwendungskonzentrationen sind von den europäischen Sachverständigen genau festgelegt.

In Anbetracht der Gefahren, die von der Sonneneinstrahlung ausgehen (vorzeitige Hautalterung, Hautkrebs), ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln und/oder UV-Schutzkleidung in jedem Fall unerlässlich.

Quellen:
(1) Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit" (SCCS): Opinion SCCS/1625/20
(2) Danish Centre on Endocrine Disrupters (CEHOS): Evaluation of 22 SIN List 2.0 substances according to the Danish proposal on criteria for endocrine disruptors, May 2012
(3) Französische Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES/AFSSA-AFSSE): Avis de l'Afssaps relatif à l'utilisation de la benzophénone-3 dans les produits cosmétiques - Saisine 2009BCT0047, July 2011:
https://archiveansm.integra.fr/var/ansm_site/storage/original/application/f02d29c4e59e684737e4d3878b1a3b00.pdf


Weitere Informationen

Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden.

Informationen zum richtigen Sonnenschutz: www.sonnenschutz-sonnenklar.info


Gehört zu folgenden Stoffgruppen

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