Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

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Archiv | Nanopigmente – kleinste UV-Filter

Nanopigmente – kleinste UV-Filter

8. Mai 2025 | Sonnenschutz

In kosmetischen Produkten kommen nanotechnologische Inhaltsstoffe meist in Form von Nanoemulsionen und Nanopigmenten zum Einsatz. Als Nanopigmente werden zum Beispiel Titandioxid (TiO2) und Zinkoxid (ZnO) in Sonnenschutzmitteln verwendet. In diesen Produkten wirken die Pigmente als UV-Filter, indem sie UV-Licht reflektieren, streuen und absorbieren.

Sonnenschutzprodukte, die Titandioxid oder Zinkoxid als Nanopartikel enthalten, bieten einen besonders wirksamen Schutz. Denn durch die Reduzierung der Partikelgröße haben sich die Anwendungseigenschaften der Sonnenschutzmittel deutlich verbessert. Die Produkte lassen sich beispielsweise leichter auf die Haut auftragen und dort verteilen. Das hat sowohl die Akzeptanz der Produkte bei Verbraucherinnen und Verbrauchern erhöht als auch den Schutz vor UV-A- und UV-B-Strahlen nochmals verbessert. So trägt die Nanotechnologie dazu bei, die menschliche Haut vor den negativen Auswirkungen von UV-Strahlen, wie vorzeitige Hautalterung und Hauterkrankungen wie Hautkrebs, zu schützen.

Generell unterliegen kosmetische Produkte einer strengen Gesetzgebung und werden umfassenden Sicherheitsprüfungen und -bewertungen unterzogen. Das betrifft auch Kosmetikprodukte, die Nanomaterialien enthalten. Gemäß der europäischen Kosmetik-Verordnung müssen seit Juli 2013 alle kosmetischen Produkte, die Nanopartikel enthalten, gekennzeichnet und teilweise auch gesondert gemeldet werden. In der Inhaltsstoffliste auf den Produkten sind nanoskalige Stoffe an dem Namenszusatz „(NANO)“erkennbar.

In Studien wird die Sicherheit kosmetischer Produkte, die Nanomaterial enthalten, regelmäßig untersucht. Gesundheitsbehörden weltweit bestätigen, dass Nanopartikel trotz ihrer geringen Größe die Hautbarriere in aller Regel nicht durchdringen können. Das gilt auch für Sonnenschutzprodukte, die Nanomaterial beispielsweise in Form von Titandioxid oder Zinkoxid enthalten. Zahlreiche Studien belegen, dass Nanopigmente die Hautbarriere selbst in Fällen, in denen die Haut geschädigt ist, wie etwa bei Sonnenbrand oder Psoriasis, nicht durchqueren.

In kosmetischen Produkten, die zu einem Einatmen bis in die Lunge führen könnten (z. B. in Sprays, die einen sehr feinen Sprühnebel erzeugen oder staubende Pulver), wäre die Verwendung von Nano-Titandioxid gemäß Kosmetik-Verordnung nicht erlaubt.

LINKS:

https://www.haut.de/inhaltsstoffe-inci/inci-detail/17187/titanium-dioxide-nano/

https://www.haut.de/inhaltsstoffe-inci/inci-detail/17189/zinc-oxide-nano/

 

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