Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

Inhaltsstoffe/INCI | INCI Detail

INCI Detail

MENTHOL

Deutsche Bezeichnung

Menthol; Hexahydrothymol; 2-Isopropyl-5-methylcyclohexanol


Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln

ERFRISCHEND

Verleiht der Haut eine angenehme Frische

LINDERND

Lindert Unbehagen an Haut und Kopfhaut (z. B. Jucken)

PARFÜMIEREND

Verbessert den Geruch eines Produkts und/oder parfümiert die Haut

VERGÄLLEND

Macht kosmetische Inhaltsstoffe und Produkte ungenießbar (z. B. Alkohol durch Bitterstoffe)


Ursprung

synthetisch/pflanzlich


Vorkommen in Kosmetika

Parfums, Haarwässer, Zahnpasten, Mundwässer, Hautpflegemittel, Badezusätze


Vorkommen in anderen Produkten

Ätherische Öle diverser Kräuter (insbes. der Minze), Arzneimittel und Medizinprodukte (insbes. zahnärztliche und solche gegen Erkältungssymptome), aromatisierte Lebensmittel (wie Bonbons, Kaugummis oder Liköre), Tabakwaren


Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika

Menthol ist nicht nur ein Aromastoff, sondern besitzt auch juckreizstillende, kühlende, erfrischende, antibakterielle und durchblutungsfördernde Eigenschaften. Die EG-Kosmetik-Verordnung schreibt vor, dass dieser Duftinhaltsstoff separat auf dem Etikett eines kosmetischen Produkts aufgeführt werden muss. Weitere Informationen zu den Kennzeichnungsvorschriften für Duftstoffallergene finden Sie im Abschnitt „Info zur sicheren Verwendung“. Duftstoffe bzw. Duftstoffmischungen werden im Kosmetikbereich auch als "Parfümierungsmittel" oder "Parfümöle" bzw. "Parfumöle" bezeichnet. Auf den kosmetischen Produkten werden diese mit dem INCI-Namen "PARFUM" deklariert. Dabei handelt es sich um unverdünnte Einzelsubstanzen oder deren Mischungen, die aus Naturrohstoffen stammen oder (halb-)synthetisch hergestellt sein können. Sie sind Ausgangsstoffe zur Herstellung von Parfum, Eau de Parfum, Eau de Toilette, Eau de Cologne und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln. Der durchschnittliche Gehalt an Duftstoffen beträgt in Parfum 15-30 %, in Eau de Parfum 10-14 %, in Eau de Toilette 6-9 %, in Eau de Cologne 3-5 % sowie in Hautcremes, Shampoos, Haar- und Deosprays ca. 0,2-1 % und ca. 1-3 % in Deostiften. Zu den Parfümölen zählen ätherische Öle, Resinoide und Absolues. Als Quellen dienen u. a. Blüten, Blätter und Stängel, Früchte und Fruchtschalen oder Wurzeln von Pflanzen; Hölzer, Gräser oder Kräuter, Nadeln, Harze und Balsame. Außerdem werden aus Naturprodukten isolierte Verbindungen wie z. B. Aldehyde, Ketone, Ester, Alkohole etc. verwendet (Geraniol, Citronellal, Citral, Eugenol, Menthol) sowie halbsynthetische (Citronellol, Geranylacetat, Jonone) und synthetische Riechstoffe (z. B. Phenylethylalkohol und Linalool). Duftstoffe tierischer Herkunft, z. B. Moschus und Ambra, werden nur selten verwendet.


Info zur sicheren Verwendung

Einige kosmetische Inhaltsstoffe können bei bestimmten Personen Allergien auslösen. Das bedeutet aber nicht, dass ein solcher Inhaltsstoff bei allen Menschen eine allergische Reaktion hervorruft. Für Betroffene, die wissen, dass sie auf einen bestimmten Stoff allergisch reagieren, heißt es jedoch, Produkte mit diesem Stoff unbedingt zu meiden. Um diese Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterstützen, kennzeichnen Hersteller in der EU potenzielle Duftstoffallergene separat auf den Produktetiketten. So können Personen mit einer Duftstoffallergie schnell erkennen, ob ein Stoff enthalten ist, den sie meiden sollten. Die Liste der Duftstoffallergene, die auf kosmetischen Produkten separat gekennzeichnet werden müssen, ist im Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung festgelegt. Eine solche Kennzeichnung ist erforderlich, wenn die Konzentration des Inhaltsstoffs über bestimmten Schwellenwerten liegt. Die Schwellenwerte unterscheiden sich je nach Produktkategorie. In abzuspülenden Produkten liegt der Wert bei einer Konzentration von 0,01 %. Bei Produkten, die auf der Haut verbleiben, beträgt der Schwellenwert 0,001 %. Die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Duftstoffen betrifft 81 Duftstoffallergene – bisher waren es 24. Die Verordnung gilt ab dem 31. Juli 2026 für neu in Verkehr gebrachte Produkte. Produkte, die sich bereits auf dem Markt befinden und die neuen Kennzeichnungsvorgaben noch nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 abverkauft werden. Die geänderten Kennzeichnungsvorschriften bedeuten keine Änderung der Produktsicherheit oder der Produktzusammensetzung, die auch schon zuvor den strengen EU-Sicherheitsanforderungen entsprechen musste. Ziel der aktualisierten Kennzeichnungspflicht ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Kontaktallergie über enthaltene Duftstoffallergene zu informieren. So können die Betroffenen Inhaltsstoffe, auf die sie möglicherweise allergisch reagieren, leichter erkennen und entscheiden, welches Produkt für sie geeignet ist. Tests zur Feststellung von Duftstoffallergien Besteht der Verdacht auf eine Duftstoffallergie, führen Ärztinnen und Ärzte in der Regel zunächst einen Hauttest durch, den sogenannten Epikutantest. Hierzu werden kleine Mengen von Substanzen, die vergleichsweise häufig bei Menschen Kontaktallergien auslösen (Kontaktallergene), auf Testpflaster aufgetragen und auf die Haut am Rücken der Patientin oder des Patienten geklebt. Die Pflaster bleiben etwa zwei Tage auf der Haut. Nach dem Entfernen der Pflaster wird überprüft, ob die Haut allergische Reaktionen in Form eines Ekzems zeigt. So lässt sich feststellen, ob eine Kontaktallergie auf einen der getesteten Stoffe besteht. Zu den untersuchten Kontaktallergenen gehören auch zwei standardisierte Duftstoffmischungen (Duftstoffmix 1 und 2). Diese Mischungen enthalten insgesamt 14 Inhaltsstoffe, die derzeit separat auf kosmetischen Produkten gekennzeichnet werden müssen. Reagiert jemand auf eine der Mischungen, testet die Ärztin oder der Arzt anschließend alle Bestandteile des jeweiligen Duftstoffmixes einzeln. So lässt sich herausfinden, welcher Stoff konkret die Allergie auslöst. Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher.


Weitere Informationen

Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden (DKG-Epikutantestreihe "Weitere Duftstoffe und etherische Öle"). Weiterführende Infos zu Allergien auf haut.de


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