Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

Inhaltsstoffe/INCI | INCI Detail

INCI Detail

CITRUS AURANTIUM BERGAMIA PEEL OIL

Deutsche Bezeichnung der Pflanze

Bergamotte


Verwendete Pflanzenteile

Schalen


Art der Zubereitung

Fettes bzw. ätherisches Öl


Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln

NICHT SPEZIFIZIERT

Die Funktion dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Produkten wurde bislang noch nicht näher spezifiziert


Ursprung

pflanzlich


Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika

Die EG-Kosmetik-Verordnung schreibt vor, dass dieser Duftinhaltsstoff separat auf dem Etikett eines kosmetischen Produkts aufgeführt werden muss. Weitere Informationen zu den Kennzeichnungsvorschriften für Duftstoffallergene finden Sie im Abschnitt „Info zur sicheren Verwendung“.


Info zur sicheren Verwendung

Einige kosmetische Inhaltsstoffe können bei bestimmten Personen Allergien auslösen. Das bedeutet aber nicht, dass ein solcher Inhaltsstoff bei allen Menschen eine allergische Reaktion hervorruft. Für Betroffene, die wissen, dass sie auf einen bestimmten Stoff allergisch reagieren, heißt es jedoch, Produkte mit diesem Stoff unbedingt zu meiden. Um diese Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterstützen, kennzeichnen Hersteller in der EU potenzielle Duftstoffallergene separat auf den Produktetiketten. So können Personen mit einer Duftstoffallergie schnell erkennen, ob ein Stoff enthalten ist, den sie meiden sollten. Die Liste der Duftstoffallergene, die auf kosmetischen Produkten separat gekennzeichnet werden müssen, ist im Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung festgelegt. Eine solche Kennzeichnung ist erforderlich, wenn die Konzentration des Inhaltsstoffs über bestimmten Schwellenwerten liegt. Die Schwellenwerte unterscheiden sich je nach Produktkategorie. In abzuspülenden Produkten liegt der Wert bei einer Konzentration von 0,01 %. Bei Produkten, die auf der Haut verbleiben, beträgt der Schwellenwert 0,001 %. Die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Duftstoffen betrifft 81 Duftstoffallergene – bisher waren es 24. Die Verordnung gilt ab dem 31. Juli 2026 für neu in Verkehr gebrachte Produkte. Produkte, die sich bereits auf dem Markt befinden und die neuen Kennzeichnungsvorgaben noch nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 abverkauft werden. Die geänderten Kennzeichnungsvorschriften bedeuten keine Änderung der Produktsicherheit oder der Produktzusammensetzung, die auch schon zuvor den strengen EU-Sicherheitsanforderungen entsprechen musste. Ziel der aktualisierten Kennzeichnungspflicht ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Kontaktallergie über enthaltene Duftstoffallergene zu informieren. So können die Betroffenen Inhaltsstoffe, auf die sie möglicherweise allergisch reagieren, leichter erkennen und entscheiden, welches Produkt für sie geeignet ist. Tests zur Feststellung von Duftstoffallergien Besteht der Verdacht auf eine Duftstoffallergie, führen Ärztinnen und Ärzte in der Regel zunächst einen Hauttest durch, den sogenannten Epikutantest. Hierzu werden kleine Mengen von Substanzen, die vergleichsweise häufig bei Menschen Kontaktallergien auslösen (Kontaktallergene), auf Testpflaster aufgetragen und auf die Haut am Rücken der Patientin oder des Patienten geklebt. Die Pflaster bleiben etwa zwei Tage auf der Haut. Nach dem Entfernen der Pflaster wird überprüft, ob die Haut allergische Reaktionen in Form eines Ekzems zeigt. So lässt sich feststellen, ob eine Kontaktallergie auf einen der getesteten Stoffe besteht. Zu den untersuchten Kontaktallergenen gehören auch zwei standardisierte Duftstoffmischungen (Duftstoffmix 1 und 2). Diese Mischungen enthalten insgesamt 14 Inhaltsstoffe, die derzeit separat auf kosmetischen Produkten gekennzeichnet werden müssen. Reagiert jemand auf eine der Mischungen, testet die Ärztin oder der Arzt anschließend alle Bestandteile des jeweiligen Duftstoffmixes einzeln. So lässt sich herausfinden, welcher Stoff konkret die Allergie auslöst. Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher.


Weitere Informationen

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  • Warum sind diese Stoffe im Produkt enthalten? Welche Funktionen haben sie?
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