TROMETHAMINE
Stoffinformationen
Amine sind allgemein organische Verbindungen, die sich von Ammoniak ableiten und bei denen ein, zwei oder alle drei Wasserstoffatome des Ammoniaks durch Alkylgruppen oder Arylgruppen ersetzt sind.
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
PARFÜMIEREND
Verbessert den Geruch eines Produkts und/oder parfümiert die Haut
PUFFERND
Reguliert und stabilisiert den pH-Wert von kosmetischen Mitteln
Ursprung
synthetisch
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Duftstoffe bzw. Duftstoffmischungen werden im Kosmetikbereich auch als "Parfümierungsmittel" oder "Parfümöle" bzw. "Parfumöle" bezeichnet. Auf den kosmetischen Produkten werden diese mit dem INCI-Namen "PARFUM" deklariert. Dabei handelt es sich um unverdünnte Einzelsubstanzen oder deren Mischungen, die aus Naturrohstoffen stammen oder (halb-)synthetisch hergestellt sein können. Sie sind Ausgangsstoffe zur Herstellung von Parfum, Eau de Parfum, Eau de Toilette, Eau de Cologne und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln. Der durchschnittliche Gehalt an Duftstoffen beträgt in Parfum 15-30 %, in Eau de Parfum 10-14 %, in Eau de Toilette 6-9 %, in Eau de Cologne 3-5 % sowie in Hautcremes, Shampoos, Haar- und Deosprays ca. 0,2-1 % und ca. 1-3 % in Deostiften. Zu den Parfümölen zählen ätherische Öle, Resinoide und Absolues. Als Quellen dienen u. a. Blüten, Blätter und Stängel, Früchte und Fruchtschalen oder Wurzeln von Pflanzen; Hölzer, Gräser oder Kräuter, Nadeln, Harze und Balsame. Außerdem werden aus Naturprodukten isolierte Verbindungen wie z. B. Aldehyde, Ketone, Ester, Alkohole etc. verwendet (Geraniol, Citronellal, Citral, Eugenol, Menthol) sowie halbsynthetische (Citronellol, Geranylacetat, Jonone) und synthetische Riechstoffe (z. B. Phenylethylalkohol und Linalool). Duftstoffe tierischer Herkunft, z. B. Moschus und Ambra, werden nur selten verwendet.
Info zur sicheren Verwendung
Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
In Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, sind Höchstwerte für den Gehalt an Nitrosaminen in Mono- und Trialkylaminen und -alkanolaminen sowie in Fettsäuredialkylaminen und -dialkanolamiden festgelegt. Die Bildung relevanter Nitrosamine kann durch die Reaktion von sekundären Aminoverbindungen, die als Verunreinigungen in solchen Inhaltsstoffen enthalten sind, mit Nitrosierungsmitteln (mit Nitriten; Nitrosierungsreaktion) erfolgen. Nitrosamine, die potentiell krebserregende Bestandteile sind, können daher nach der Herstellung des kosmetischen Mittels in unvermeidbaren Spuren in diesem enthalten sein. Die Fakten: Es gibt eine umfassende Strategie zur Vermeidung der Bildung von Nitrosaminen, die auf den Regelungen der Kosmetikverordnung sowie auf Empfehlungen von Fachverbänden basiert (1 und 2). Diese Strategie umfasst die Rohstoffe (deren Reinheit kontrolliert wird, um Verunreinigungen zu begrenzen), den Herstellungsprozess, die Lagerung und das Endprodukt. Die Auswahl von Inhaltsstoffen mit geringem Nitrosierungspotenzial ist ebenfalls entscheidend (2). Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu gewährleisten, werden die Nitrosamingehalte in den Rohstoffen und im Fertigerzeugnis gemessen. Um die Bildung von Nitrosaminen einzuschränken, ist es auch möglich, der Rezeptur Inhaltsstoffe hinzuzufügen, die diese Reaktion verhindern. Fazit: Es werden beginnend bei den Rohstoffen bis hin zur Kontrolle des Fertigprodukts viele Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um die Bildung von Nitrosaminen bei der Herstellung von kosmetischen Mitteln effektiv zu vermeiden. Quellen: (1) Stellungnahme des Europäischen Wissenschaftlichen Ausschusses "Verbrauchersicherheit" (SCCS): SCCS/1458/11 - Opinion on Nitrosamines and Secondary Amines in Cosmetic Products: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_090.pdf (2) COSMETICS EUROPE: Technical guidance document on minimising and determining nitrosamines in cosmetics, 2009: https://cosmeticseurope.eu/download/TjBjaHR5ekxhQ0Vxbkc1eEtKU2NTdz09