INCI – Deklaration von Inhaltsstoffen ... schon gewusst?

INCI – Deklaration von Inhaltsstoffen ... schon gewusst?

Alle bei der Herstellung verwendeten und im Fertigprodukt noch vorhandenen Bestandteile eines kosmetischen Produktes müssen gekennzeichnet werden. Sie sind mit ihren INCI-Bezeichnungen in abnehmender Reihenfolge der Konzentration angegeben. Rohstoffe, die zu weniger als 1 Prozent eingesetzt werden, erscheinen am Ende in ungeordneter Reihenfolge. Die Liste der Inhaltsstoffe befindet sich auf der Verpackung, dem Beipackzettel, direkt auf dem Produkt oder bei sehr kleinen Produkten am Regal.

Grundlage bildet das so genannte „INCI-System“ (International Nomenclature Cosmetic Ingredient), eine gemeinsam von der amerikanischen und europäischen Kosmetikindustrie erarbeitete und von den Gesetzgebern anerkannte Nomenklatur. Es informiert im Detail über die Bestandteile der Kosmetika und schafft damit ein hohes Maß an Klarheit und Transparenz. Die europaweit einheitliche Vorschrift trägt auch der ständig wachsenden Mobilität der Menschen Rechnung: durch die Verwendung identischer Bezeichnungen bei der Kennzeichnung kosmetischer Mittel innerhalb der Europäischen Union kann der gleiche Inhaltsstoff überall in Europa sicher erkannt werden.

Quelle: haut.de

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