Sicherheitsbewertung kosmetischer Produkte ... schon gewusst?

Sicherheitsbewertung kosmetischer Produkte ... schon gewusst?

Bevor ein kosmetisches Produkt auf den Markt kommen kann, ist eine Sicherheitsbewertung vorgeschrieben. Um das Ergebnis „Produkt ist sicher“ zu erreichen, müssen unterschiedliche Kriterien erfüllt sein, die in der Europäische Kosmetikverordnung detailliert gefordert sind. Dabei geht es um Inhaltsstoffe und Wirkstoffe, aber auch um Nachweise zur Verträglichkeit des Fertigproduktes und die Vermeidung unerwünschter Wirkungen von kosmetischen Mitteln. Über die Umsetzung der Kosmetikversprechung hat haut.de mit Frau Dr. Cornelia Walther gesprochen. Für jedes kosmetische Mittel und die Erstellung der entsprechenden Sicherheitsbewertung ist die Unbedenklichkeit zu belegen und zu dokumentieren. Hierzu wird insbesondere berücksichtigt, unter welchen Bedingungen ein Produkt angewendet werden soll. Dazu zählen beispielsweise die Einsatzkonzentrationen der einzelnen Inhaltsstoffe sowie die Anwendungsdauer, die Anwendungshäufigkeit sowie der Anwendungsort des Produktes. Konkret zum Beispiel: Bei einem Shampoo wird auch das übliche Maß der Verdünnung mit Wasser bei der typischen Anwendung berücksichtigt. Bei einer Lotion wird bedacht, dass die Substanz auf der Haut verbleibt und nicht abgespült wird. Ebenso wird einbezogen, ob ein Produkt großflächig, also am gesamten Körper oder nur an einer begrenzten Hautpartie zum Einsatz kommt, wie zum Beispiel Augencremes.

Quelle: haut.de

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