Inhaltsstoffe eines Komsetiksprodukts

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Inhaltsstoff

SALICYLIC ACID

Deutsche Bezeichnung

Salicylsäure, Salizylsäure, o-Hydroxybenzoesäure


Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln

ANTI-SEBORRHOISCH

Beugt Seborrhoe und/oder seborrhoischer Dermatitis vor oder lindert die Symptome; und/oder wirkt gegen Schuppenbildung

HAARKONDITIONIEREND

Macht das Haar leichter kämmbar, geschmeidig, weich und glänzend und verleiht ihm Volumen

HAUTPFLEGEND

Hält die Haut in einem guten Zustand

KERATOLYTISCH

Hilft bei der Entfernung abgestorbener Hautzellen von der Hautoberfläche

KONSERVIEREND

Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb

PARFÜMIEREND

Verbessert den Geruch eines Produkts und/oder parfümiert die Haut


Ursprung

pflanzlich/synthetisch


Vorkommen in Kosmetika

Als Konservierungsmittel in diversen kosmetischen Produkten, als Wirkstoff in kosmetischen Peelings oder Antischuppen-Shampoos etc.


Vorkommen in anderen Produkten

Arzneimittel


Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika

Chemisch betrachtet gehört Salicylsäure zu den Hydroxycarbonsäuren, da sie eine Carboxy- und eine Hydroxygruppe enthält. In Form ihres Methylesters kommt sie in ätherischen Ölen und als Phytohormon in verschiedenen Pflanzen vor und dient dort in Blättern, Blüten und Wurzeln der pflanzlichen Abwehr.

Salicylsäure ist als Konservierungsmittel bis 0,5 % in kosmetischen Produkten zugelassen, jedoch nicht in Produkten für Kinder unter 3 Jahren.

Bei einem kosmetischen Peeling löst Salicylsäure den Zellkitt der Hornschicht. Dadurch kommt es zu einer Ablösung lockerer Hornschüppchen und zur Öffnung verstopfter Poren und somit zu einem ebenmäßigeren Hautbild.

Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren.

Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind.

Duftstoffe bzw. Duftstoffmischungen werden im Kosmetikbereich auch als "Parfümierungsmittel" oder "Parfümöle" bzw. "Parfumöle" bezeichnet. Auf den kosmetischen Produkten werden diese mit dem INCI-Namen "PARFUM" deklariert. Dabei handelt es sich um unverdünnte Einzelsubstanzen oder deren Mischungen, die aus Naturrohstoffen stammen oder (halb-)synthetisch hergestellt sein können. Sie sind Ausgangsstoffe zur Herstellung von Parfum, Eau de Parfum, Eau de Toilette, Eau de Cologne und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln. Der durchschnittliche Gehalt an Duftstoffen beträgt in Parfum 15-30 %, in Eau de Parfum 10-14 %, in Eau de Toilette 6-9 %, in Eau de Cologne 3-5 % sowie in Hautcremes, Shampoos, Haar- und Deosprays ca. 0,2-1 % und ca. 1-3 % in Deostiften.

Zu den Parfümölen zählen ätherische Öle, Resinoide und Absolues. Als Quellen dienen u. a. Blüten, Blätter und Stängel, Früchte und Fruchtschalen oder Wurzeln von Pflanzen; Hölzer, Gräser oder Kräuter, Nadeln, Harze und Balsame. Außerdem werden aus Naturprodukten isolierte Verbindungen wie z. B. Aldehyde, Ketone, Ester, Alkohole etc. verwendet (Geraniol, Citronellal, Citral, Eugenol, Menthol) sowie halbsynthetische (Citronellol, Geranylacetat, Jonone) und synthetische Riechstoffe (z. B. Phenylethylalkohol und Linalool). Duftstoffe tierischer Herkunft, z. B. Moschus und Ambra, werden nur selten verwendet.


Info zur sicheren Verwendung

Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher.

Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben.

Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.


Links zu wissenschaftlichen Bewertungen

Stellungnahme des SCCS (2018) zur Sicherheit von Salicylsäure


Warum ist der Stoff in der Diskussion?

Salicylsäure steht im Verdacht, ein endokriner Disruptor zu sein.

Die Fakten: Es gibt nur wenige Daten zu möglichen endokrinen Effekten von Salicylsäure. Bedenken, die bzgl. des endokrinen Potentials geäußert wurden, gehen auf Studien zurück, die mit Molekülen aus der gleichen Familie (Salicylate oder sogar Acetylsalicylsäure, d. h. Aspirin) durchgeführt wurden. Die Europäische Kommission hat daher einen Aufruf zur Einreichung von Daten veranlasst, um diese Frage zu klären.
Die Sicherheit von Salicylsäure in kosmetischen Mitteln wurde von europäischen (1, 2) und amerikanischen (3) Experten bewertet, mit dem Ergebnis, dass Salicylsäure in den in Kosmetika zugelassenen Konzentrationen sicher ist (4).

Fazit: Die sichere Verwendung von Salicylsäure in den in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konzentrationen wurde von europäischen Experten bestätigt (1). Um ein hohes Maß an Verbrauchersicherheit zu gewährleisten, sind die Anwendungskonzentrationen von Salicylsäure streng geregelt, und Produkte, die diesen Inhaltsstoff enthalten, dürfen nicht bei Kindern unter drei Jahren verwendet werden; auch in Mundhygieneprodukten ist er nicht zu finden.

Quellen:
(1) Stellungnahme des Europäischen Wissenschaftlichen Ausschusses "Verbrauchersicherheit" (SCCS), Dezember 2018: Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit", Opinion on salicylic acid, SCCS/1601/18: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_223.pdf
(2) Französische Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES / ex-AFSSA-AFSSET): “Avis relatif à l'évaluation des substances inscrites au programme de travail 2015 de l'Agence dans le cadre de la Stratégie nationale sur les perturbateurs endocriniens”/ Opinion on the assessment of substances included in the Agency's 2015 work programme under the National Strategy on Endocrine Disruptors (April 2016)): https://www.anses.fr/fr/system/files/REACH2016RE0001.pdf
(3) Cosmetic Ingredient Review (CIR): Amended Safety Assessment of Salicylic Acid and Salicylates as Used in Cosmetics, 2019: https://www.cir-safety.org/sites/default/files/salicy042019FAR.pdf
(4) Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009; Anhang III / Verordnung 2021/850
(5) Danish centre on endocrine disrupters: List of Endocrine Disrupting Chemicals, 2018: http://cend.dk/files/DK_ED-list-final_2018.pdf


Weitere Informationen

Datenblatt der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" zu Hydroxysäuren

"Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012)

"Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)


Gehört zu folgenden Stoffgruppen

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