Schutz vor künstlicher UV-Strahlung

Ab Januar 2012 gilt eine neue Rechtsverordnung für Solarien

Schutz vor künstlicher UV-Strahlung

Zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV) wurde bundesweit eine gesetzliche Verordnung geschaffen, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Hintergrund für diese neuen Bedingungen sind wissenschaftliche Studien, in denen das Risiko für Hautkrebserkrankungen durch künstliche UV-Strahlung belegt wird.

„Eine internationale Studie hat es gezeigt: Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, an einem malignen Melanom („schwarzer Hautkrebs“) zu erkranken, um bis zu 75 Prozent. Dies ist besonders alarmierend, denn: Von rund 14 Millionen Solariennutzern zwischen 18 und 45 Jahren hat mehr als ein Viertel (28,4 Prozent) bereits im Alter von zehn bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen begonnen“, so die Mitteilung der Deutschen Krebshilfe e.V.

Auf Basis dieser Ergebnisse und zahlreicher weiterer Studien hat der deutsche Gesetzgeber reagiert: Minderjährigen ist es nicht mehr gestattet, Solarien in Sonnenstudios oder sonstigen öffentlich zugänglichen Räumen zu benutzen. Künftig bestehen für die Betreiber von Sonnenstudios Dokumentationspflichten in Form eines Geräte- und Betriebsbuches. Ab 1. Nov. 2012 gilt für Solarien zudem die Anwesenheitspflicht von Fachpersonal.

Quelle: haut.de

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