Wissenschaftlich betrachtet sind Naturkosmetik und klassische Kosmetik gleichwertig. Produkte aus beiden Segmenten müssen entsprechend den Anforderungen der gültigen Gesetzgebung formuliert werden und gleichermaßen sicher und verträglich sein – unabhängig von der „Natürlichkeit“ der verwendeten Rohstoffe. Es ist nicht möglich, in kosmetischen Produkten ausschließlich unbehandelte natürliche Inhaltsstoffe zu verwenden und wirksame, den rechtlichen Vorgaben sowie der Verbrauchererwartung entsprechende Produkte „ganz ohne Chemie“ anzubieten. Nicht für jeden Verbraucher sind alle Kosmetika gleichermaßen gut verträglich. Zum einen sollte das Produkt auf den Hauttyp abgestimmt sein, zum anderen sollten bei bekannten Unverträglichkeiten (Allergien) Produkte mit den entsprechenden Inhaltsstoffen gemieden werden. Diese sind auf den Verpackungen mit ihren INCI-Bezeichnungen international einheitlich angegeben. Die INCI-Deklaration ermöglicht Allergikern, die Inhaltsstoffe von Kosmetika mit den Stoffen, die in ihrem Allergiepass eingetragenen sind, zu vergleichen und bereits beim Kauf zu erkennen und zu meiden.
Quelle: haut.de