Inhaltsstoffe eines Komsetiksprodukts

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Inhaltsstoff

ALUMINUM ZIRCONIUM TETRACHLOROHYDREX GLY

Deutsche Bezeichnung

Aluminium-Zirconium-Tetrachlorhydrat; umgesetzt mit Glycin (Aminoessigsäure)


Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln

ADSTRINGIEREND

Zieht die Haut zusammen/verdichtet die Hautoberfläche

DESODORIEREND

Verringert oder maskiert unangenehmen Körpergeruch

SCHWEISSHEMMEND

Verringert die Schweißbildung


Ursprung

synthetisch


Vorkommen in Kosmetika

In schweißreduzierenden Kosmetik- und Körperpflegeprodukten (Antitranspirantien)


Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika

Antitranspirantien auf Basis von Aluminiumsalzen haben sich in jahrzehntelanger Praxis gegen übermäßige Schweißsekretion bewährt.

In kosmetischen Mitteln kommt Aluminium-Zirconium-Chlorhydrat vor allem als Antitranspirant-Wirkstoff vor. Antitranspirantien werden auch als Antiperspirantien (engl. Antiperspirants) oder Anthidrotika bezeichnet und unterscheiden sich grundsätzlich in ihrer Anwendungs- und Wirkungsweise von Deodorantien. Sie regulieren die Schweißsekretion; Deodorants hingegen enthalten geruchshemmende und antibakterielle Inhaltstoffe, die den Schweißgeruch vor allem absorbieren und überdecken sollen.

Gängige Antitranspirantien haben eine schweißreduzierende Wirkung von circa 20 bis 60 %. Je höher die Wirkstoffkonzentration und je tiefer der pH-Wert des Mittels, desto stärker ist die Wirksamkeit des Antitranspirants. Am Anfang der Anwendung steigt die schweißregulierende Wirkung spürbar an und bleibt bei regelmäßiger Verwendung auf einem konstanten Niveau.

Die Wirksamkeit von Antitranspirantien beruht darauf, dass sie die ekkrinen Schweißdrüsen mit einem Gelpfropfen in der äußeren Hautschicht blockieren und so die Schweißmenge reduzieren, die die Hautoberfläche erreicht. Da sich diese Vorgänge im Bereich der Oberhaut abspielen, werden diese Pfropfen im Zuge der Hauterneuerung mit dem Verhornungsprozess allmählich abgestoßen.

Zudem verringern Aluminiumsalze das Wachstum von Bakterien; sie erzielen dadurch auch eine Deodorantwirkung.


Info zur sicheren Verwendung

Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher.


Links zu wissenschaftlichen Bewertungen

Stellungnahme des SCCS (2019) zur Sicherheit von Aluminium in kosmetischen Produkten

Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR, 2020) zu Aluminium

Stellungnahme des SCCS (2021) zur Sicherheit von Aluminium in Lippenstiften


Warum ist der Stoff in der Diskussion?

Aluminiumsalze stehen im Verdacht, das Risiko für Brustkrebs und Alzheimer zu erhöhen.

Die Fakten: Die jüngste Bewertung unabhängiger europäischer Wissenschaftler, die sich auf alle derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Daten stützt, wurde im Mai 2022 publiziert und bestätigt, dass kosmetische Produkte, die Aluminiumsalze enthalten, aus den folgenden Gründen für den Verbraucher sicher sind:
- Nur ein sehr geringer Anteil des mit kosmetischen Mitteln aufgetragenen Aluminiums dringt durch die Haut, und die insgesamt aus kosmetischen Mitteln über verschiedene Pfade in den Körper aufgenommene Menge ist gesundheitlich unbedenklich;
- es gibt keine relevanten Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Aluminium-Exposition und Brustkrebs;
- es gibt keine relevanten Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Aluminium-Exposition und neurodegenerativen Erkrankungen.

Der Wissenschaftliche Ausschuß für Verbrauchersicherheit (SCCS) kam daher zum Schluss, dass Antitranspiranten, die Aluminiumsalze enthalten, unbedenklich sind, selbst auf rasierter oder epilierter Haut.

Bereits vor dieser Bewertung aus dem Jahr 2022 wurde die Sicherheit der Verwendung von Aluminiumsalzen in kosmetischen Produkten von zahlreichen (europäischen, französischen, deutschen, amerikanischen usw.) Sachverständigenausschüssen auf Basis von umfassenden toxikologischen Prüfprogrammen bewertet. Diese Studien haben kein karzinogenes Potenzial von Aluminiumsalzen gezeigt, weder nach peroraler Einnahme noch bei Anwendung auf der Haut. Obwohl Aluminium in hohen Dosen bei Tieren neurotoxisch wirkt, konnte kein kausaler Zusammenhang zwischen Aluminiumsalzen und der Alzheimerschen Erkrankung nachgewiesen werden. Die Präsenz von Aluminium in den charakteristischen Alzheimer-Läsionen (sog. Plaques) bedeutet nicht, dass Aluminium ursächlich verantwortlich ist.

Die Exposition gegenüber Aluminium erfolgt nicht nur aus kosmetischen Produkten, sondern auch aus Lebensmitteln, dem Trinkwasser oder Arzneimitteln (insbesondere Antazida). Auch die Betrachtung der Gesamtexposition gibt keinen Anlass für Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Verbraucher.

Fazit: Die zahlreichen Studien, die zu Aluminiumsalzen durchgeführt worden sind, konnten nie einen kausalen Zusammenhang zwischen auf die Haut aufgetragenen Aluminiumsalzen und Brustkrebs oder Alzheimer herstellen.

Jüngste fundierte Studien (2019) zur kutanen Penetration von Aluminiumsalzen in Kosmetika, einschließlich Antitranspiranten, haben deren sehr geringe kutane Absorption (etwa 0,00052 %) bestätigt, auch auf rasierter oder epilierter Haut. Das in Antitranspiranten enthaltene Aluminium verbleibt zum überwiegenden Teil außerhalb des Körpers, was eine toxische Wirkung verhindert. Der SCCS ist der Ansicht, dass die Exposition gegenüber Aluminium durch die tägliche Anwendung aluminiumhaltiger kosmetischer Produkte nicht wesentlich zur systemischen Belastung des Körpers mit Aluminium aus anderen Quellen beiträgt.

Quellen:
Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit": Opinion SCCS/1613/19 (2019) (https://ec.europa.eu/health/system/files/2021-11/sccs_o_235.pdf) + Addendum (https://ec.europa.eu/health/system/files/2021-04/sccs_o_248_0.pdf)


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