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Die Verträglichkeit kosmetischer Mittel

Der Großteil des Körperpflegemittelangebots besteht aus Produkten zur Gesichts-, Haut-, Haar-, Zahn- und Säuglingspflege sowie Sonnenschutzmitteln und dekorativen Kosmetika. Vieles davon kommt tagtäglich in engsten Kontakt mit Haut oder Schleimhaut, und das häufig über mehrere Jahre hinweg. Körperpflegemittel müssen daher bei voraussehbarer und bestimmungsgemäßer Anwendung sicher und verträglich, also unbedenklich sein.

Die Unbedenklichkeit der kosmetischen Mittel wird von den Herstellern durch sorgfältige Rohstoffauswahl und eingehende Sicherheitsprüfungen garantiert. Die gesetzlichen Anforderungen an Körperpflegemittel bzw. deren Rohstoffe sind in den europäischen und den nationalen Bestimmungen niedergelegt. Das sind u. a. das Gefahrstoffrecht, das Chemikaliengesetz und das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch zusammen mit der vom EU-Recht in deutsches Recht umgesetzten Kosmetik-Verordnung. Die letztere enthält umfangreiche Regelungen über die Verwendung von Inhaltsstoffen und deren Einsatzbereich sowie auch die Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe.

Sicherheit ist das oberste Gebot

Für die Bewertung der Sicherheit eines kosmetischen Produktes spielen die unterschiedlichsten Kriterien, z. B. das allgemeine toxikologische Profil der einzelnen Bestandteile, ihr chemischer Aufbau, aber auch der Grad der Exposition, eine Rolle.

Sinnvollerweise wird dabei zwischen der Rohstoffsicherheit und der Absicherung des kosmetischen Endproduktes Neue Rohstoffe dürfen laut Chemikaliengesetz nur dann vermarktet werden, wenn umfangreiche toxikologisch-ökologische Grunduntersuchungen durchgeführt worden sind. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung neuer Rohstoffe werden u. a. die Resorption sowie die Haut- und Schleimhautverträglichkeit geprüft.

Zu klären ist ebenfalls, dass eine neue Substanz z. B. nicht krebsauslösend oder erbinformationsschädigend ist. Die Untersuchungen können zum Teil nur im Tierexperiment erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die untersuchten Rohstoffe pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs sind oder ob es sich um synthetisch hergestellte Stoffe handelt.

Die Frage, in welchen unterschiedlichen Einsatzbereichen der Rohstoff später Anwendung finden soll, wird hier nicht berücksichtigt.

Die Rohstoffhersteller führen auch die toxikologischen Grunduntersuchungen für die Belange des Arbeits- und Umweltschutzes durch.

Da die Überprüfungen weitgehend auch die Anforderungen an die Sicherheit eines kosmetischen Rohstoffes abdecken, kann die Körperpflegemittelindustrie auf die Ergebnisse der chemikalienrechtlichen Untersuchungen zurückgreifen. Basierend auf den verfügbaren Daten wird eine Bewertung des Fertigproduktes unter Berücksichtigung der Anwendungsbedignungen durchgeführt.
Stand: 30.10.2008

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