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Samstag, den 31.07.2010
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Kosmetikprodukte 

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Weiterlesen: Kennzeichnungsanforderungen

Anforderungen an Kosmetikprodukte

Von besonders herausragender Bedeutung für den Verbraucher ist die Sicherheit der Produkte. Er möchte nur solche Produkte, die eine höchstmöglichste Sicherheit bieten. Die Hersteller unternehmen große Anstrengungen, um die Sicherheit und Verträglichkeit ihrer Produkte zu gewährleisten Dazu gehört ein umfangreiches Forschungsprogramm für bereits eingeführte Kosmetika ebenso wie für neue Produktentwicklungen. Fragen, inwieweit hierzu Tierversuche durchgeführt werden und ob die Minimierung des Allergierisikos besonders berücksichtigt wird, sind von wesentlicher Bedeutung. Auf diese Themen soll in den folgenden Abschnitten besonderes Augenmerk gelegt werden. Aber auch Fragen zur Kennzeichnung und/oder zur Haltbarkeit der Produkte sind von Interesse. Die wesentlichen Aspekte aller dieser Themen und anderer mehr werden im Folgenden in Kürze abgehandelt.

Sicherheitsanforderungen

Der Hersteller ist nach dem § 26 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) für die von ihm in den Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel verantwortlich, nur gesundheitlich unbedenkliche Produkte auf den Markt zu bringen. Es besteht keine Zulassungspflicht.

Für die Bewertung der Sicherheit eines kosmetischen Produktes spielen die unterschiedlichsten Kriterien eine Rolle. Dazu gehören das allgemeine toxikologische Profil der einzelnen Bestandteile, ihr chemischer Aufbau, aber auch der Grad der Exposition des Verwenders, also z.B. das Ausmaß des Hautkontakts oder die Dauer der Anwendung. Dabei wird zwischen der Rohstoffsicherheit und der Absicherung des kosmetischen Endproduktes unterschieden.

Anforderungen an die Herstellung

Der Gesetzgeber hat auch besondere Auflagen für die Herstellung kosmetischer Mittel vorgesehen. Sie müssen nach Kosmetik-GMP hergestellt werden. Der Begriff GMP steht für Good Manufacturing Practice (Gute Herstellungspraxis) und kommt ursprünglich aus dem Arzneimittelbereich. Da sich allerdings die Anforderungen an kosmetische Mittel von denen der Arzneimittel unterscheiden, war es notwendig für den Bereich der Kosmetika eigene Leitlinien zu erstellen. Diese berücksichtigen Anforderungen an das Personal, die Räumlichkeiten, die technische Ausrüstung, die Betriebshygiene, die Ausgangsmaterialien, Zwischenprodukte und unverpacktes Fertigprodukt, die Herstellung und Qualitätsprüfung. Zusammen mit einer umfangreichen Dokumentation wird durch die Einhaltung von Kosmetik-GMP sichergestellt, dass die Produkte den Verbraucher in einwandfreiem Zustand erreichen.

Stand: 30.10.2008

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